Pensionierung

Vermögensverwalter: Darauf sollten Pensionierte achten

Viele Pensionierte vertrauen ihr Vermögen einem Vermögensverwalter an, der auf die Sicherung des Einkommens im Ruhestand spezialisiert ist.

Daniel Ruch
Niederlassungsleiter

Wenn Sie Ihre Anlagestrategie selber festlegen und Ihr Vermögen selbstständig bewirtschaften, müssen Sie sich mit Geldanlagen sehr gut auskennen. Nur so können Sie die geeigneten Märkte und Titel auswählen.

Ihre Entscheide müssen Sie laufend überprüfen und Ihre Anlagen je nach Entwicklung der Finanzmärkte anpassen, damit Sie die langfristige Sicherheit Ihres Einkommens nicht gefährden.

Merkblatt

Tipps zur Wahl eines Vermögensverwalters

Dieses Merkblatt nennt die wichtigsten Kriterien, die Sie beachten sollten, damit Sie sich richtig entscheiden.

Viele Pensionierte übertragen diese anspruchsvolle Aufgabe einem professionellen Vermögensverwalter. Doch nicht jeder Vermögensverwalter ist dafür gleich qualifiziert. Die Bewirtschaftung des Vermögens von Pensionierten stellt andere Anforderungen an einen Verwalter, als wenn der Kapitalaufbau im Vordergrund steht.

Der Vermögensverwalter muss sicherstellen, dass das Einkommen des Pensionärs jederzeit langfristig gesichert ist. Er muss die Kapitalanlagen des Pensionärs nicht nur aktiv bewirtschaften, sondern auch die Wertschwankungen sehr eng überwachen.

Nur so kann der Vermögensverwalter umgehend die nötigen Massnahmen einleiten, wenn der Pensionär aufgrund aktueller Entwicklungen an den Finanzmärkten in eine Situation zu geraten droht, in der seine künftigen Verpflichtungen nicht mehr vollständig gedeckt sind. Wählen Sie deshalb unbedingt einen Vermögensverwalter, der Erfahrung mit der Einkommenssicherung nach der Pensionierung vorweisen kann.

Ein guter Vermögensverwalter bietet abgesehen von der Verwaltung der Geldanlagen weitere wichtige Dienstleistungen an. Insbesondere sollte er auch steuerliche und erbrechtliche Probleme lösen können. Sie sind häufig mit der Anlage und Verwaltung von Vermögensteilen verknüpft. Idealerweise kann der Kunde den Vermögensverwalter auch beauftragen, als Willensvollstrecker dafür zu sorgen, dass das verwaltete Vermögen nach dem Tod den persönlichen Wünschen entsprechend unter den Erben aufgeteilt wird.