Unternehmensnachfolge

Firmenverkauf: Steuerfallen bei den Immobilien vermeiden

Wenn man Geschäftsliegenschaften ins private Vermögen überführt, fallen normalerweise hohe Steuern an. Eine sorgfältige Nachfolgeplanung hilft, böse Überraschungen zu vermeiden.

Roger Hofstetter
Experte Unternehmensnachfolge

Einzelunternehmer unterschätzen oft, wie viel Steuern sie zahlen müssen, wenn sie ihre Firma verkaufen. Die steuerliche Belastung kann besonders hoch ausfallen, wenn Immobilien zum Geschäftsvermögen gehören, denn sie legen im Lauf der Jahre oft markant an Wert zu. Wenn der Inhaber die Immobilie bei der Stabsübergabe ins private Vermögen überführt, wird dieser Wertzuwachs stark besteuert.

Ein Beispiel: Der Inhaber eines KMU hat vor 20 Jahren ein Gebäude für 1,5 Millionen Franken gekauft, das heute 2,5 Million Franken wert ist. Die Differenz von 1 Million Franken gilt bei der Überführung als zusätzliches Einkommen, auf dem Abgaben und Steuern fällig werden: Zu AHV-Beiträgen von bis zu rund 10 Prozent kommen Steuern auf dem Verkaufsgewinn plus allfällige Grundstückgewinnsteuern. Im schlimmsten Fall muss er die Immobilie verkaufen, um die Steuerrechnung begleichen zu können.

Eine sorgfältige Nachfolgeplanung hilft, unnötige Steuern zu vermeiden. Der Inhaber in diesem Beispiel hat drei Möglichkeiten:

1. Einmalige Besteuerung

Selbstständige fahren oft am besten, wenn sie den Wertzuwachs einmalig versteuern. Seit der Unternehmenssteuerreform II ist das zu einem privilegierten Steuersatz möglich. In unserem Beispiel zahlt der Inhaber dank der privilegierten Liquidationsbesteuerung 200'000 Franken Steuern und AHV-Beiträge.

2. Steuern aufschieben

Er schiebt die Steuern so lange auf, bis die Immobilie tatsächlich verkauft wird. Bei einem späteren Verkauf werden die Steuern allerdings fällig – und zwar auf den gesamten Wertzuwachs und zum normalen Steuertarif. Bei einem Aufschub könnten Steuern und Sozialabgaben für unseren Unternehmer auf bis zu 450'000 Franken anschwellen.

3. AG oder GmbH gründen

Er wandelt seine Einzelfirma in eine AG oder GmbH um. So kann er die Immobilien in der AG stehen lassen und die betriebsrelevanten Firmenteile separat verkaufen.