Steuern

Kapital oder Rente: Auswirkungen auf die Steuern

Die Pensionskassenrente muss man vollumfänglich als Einkommen versteuern. Der Kapitalbezug hingegen wird nur einmal besteuert, und zwar getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Steuersatz.

Pascal Benz
Niederlassungsleiter
Aktualisiert am
03. Januar 2023

Die Höhe der Steuer hängt vom ausbezahlten Betrag und vom Wohnort ab. Das ausbezahlte Kapital wird Teil des steuerbaren Vermögens, die Vermögenserträge werden als Einkommen besteuert. Deshalb ist der Kapitalbezug auf Dauer steuerlich attraktiver als die Rente, wie diese Vergleichsrechnung zeigt:

Das Pensionskassenguthaben eines 65-jährigen, alleinstehenden Mannes beträgt 500'000 Franken. Dafür erhält er eine Rente von 27'000 Franken pro Jahr. Bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent fallen dadurch jedes Jahr 6750 Franken Einkommenssteuern an. Netto bleibt dem Rentner folglich ein Einkommen von 20'250 Franken pro Jahr.

Statt die Rente zu beziehen, kann unser 65-Jähriger sein Pensionskassenguthaben auszahlen lassen und selber verwalten. Bei der Auszahlung der 500'000 Franken werden je nach Kanton ungefähr 42'500 Franken Steuern fällig. Die restlichen 457'500 Franken legt unser Pensionär selber an und zahlt sich davon jedes Jahr 24'000 Franken aus.

Damit kommt er nach Abzug der Steuern auf ein Nettoeinkommen, das mit der Rente vergleichbar ist. Er rechnet auf seinen Kapitalanlagen mit einer Rendite von durchschnittlich 3 Prozent pro Jahr. Beim Kapitalverzehr muss er nur die Zins- und Dividendenerträge als Einkommen versteuern. 

Das Kapital, das am Jahresende übrig ist, wird dem steuerbaren Vermögen angerechnet. Von der jährlichen Wertschriftenrendite von 3 Prozent sind zirka 1,5 Prozent steuerbares Einkommen, die restlichen 1,5 Prozent fallen als steuerfreie Kursgewinne an.   

Der Kapitalbezug ist in der Vergleichsrechnung nach etwa 11 Jahren steuerlich attraktiver als der Rentenbezug. Nach 22 Jahren hat der Pensionär gegenüber dem Rentenbezug rund 61'400 Franken weniger Steuern gezahlt, und vom ursprünglichen Kapital sind noch fast 55’000 Franken übrig.

Der Entscheid für oder gegen die Rente sollte keinesfalls nur aus steuerlichen Gründen gefällt werden. Wägen Sie alle Chancen und Risiken eines Kapitalbezugs gut ab. Die Pensionierungsexpertinnen und -experten des VZ helfen Ihnen gerne dabei. Reservieren Sie einen Termin für ein unverbindliches Gespräch im VZ in Ihrer Nähe. Oder bestellen Sie das kostenlose Merkblatt zum Thema.