Pensionierung

Abgangsentschädigung

Manche Arbeitgeber federn die finanziellen Auswirkungen einer unfreiwilligen Frühpensionierung mit einer Abgangsentschädigung ab.

Sara Neuweiler
Pensionierungsexpertin

Die Arbeitnehmenden können diese Abfindung als Überbrückungskapital heranziehen. Sie hilft Löcher in der Altersvorsorge zu stopfen oder kann als Startkapital für die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit dienen.

Der Staat besteuert Abfindungen mit Vorsorgecharakter deutlich milder als Abfindungen, die eine künftige Lohneinbusse ausgleichen und damit ein Ersatzeinkommen darstellen.

Der Bund und die meisten Kantone anerkennen den Vorsorgecharakter einer Abfindung, wenn der Frühpensionierte mindestens 55 Jahre alt ist und seine Haupterwerbstätigkeit definitiv aufgibt, und wenn wegen der Frühpensionierung eine Vorsorgelücke entsteht.

Beispiel: Ein 58-jähriger Geschäftsführer wird nach einer Reorganisation frühzeitig pensioniert und erhält das dreifache Jahressalär als Abfindung (total 500'000 Franken). Wegen der vorzeitigen Pensionierung fallen bis zur regulären Pensionierung Pensionskassenbeiträge von 200'000 Franken weg.

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Diesen Betrag anerkennt die Steuerbehörde als Abfindung mit Vorsorgecharakter. Deshalb kommt der reduzierte Steuersatz für Kapitalauszahlungen der zweiten Säule und der Säule 3a zur Anwendung.

Die restlichen 300’000 Franken gelten als Ersatzeinkommen und werden als normales Einkommen besteuert. Beim Steuersatz wird allerdings berücksichtigt, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelt.

Wenn Sie eine Abgangsentschädigung normal versteuern müssen, kann es sinnvoll sein, den Betrag in die Pensionskasse einzuzahlen – vorausgesetzt, Ihre Vorsorgelücke ist gross genug. Den Einkaufsbetrag können Sie dann in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen und so die steuerlichen Auswirkungen der Abfindung abfedern. Den Betrag müssen Sie allerdings einzahlen, bevor Ihr Arbeitsverhältnis endet.

Eine Einzahlung ist in der Regel nicht ratsam, wenn sich die Pensionskasse in einer Unterdeckung befindet. Falls die Firma Konkurs geht, wird die Pensionskasse liquidiert, und die Altersguthaben der Versicherten werden anteilsmässig um den Fehlbetrag gekürzt. Beträgt der Deckungsgrad der Pensionskasse 95 Prozent, erhalten die Versicherten nur noch 95 Prozent ihrer Guthaben.

Das Gleiche gilt, wenn die Pensionskasse teilliquidiert wird. Zu einer Teilliquidation kommt es in der Regel dann, wenn der Arbeitgeber mindestens 10 Prozent der Belegschaft entlässt. Im Fall einer Liquidation oder Teilliquidation kann sich ein Einkauf als Verlustgeschäft erweisen.