Hypotheken

Immo-Rente: Was ist das?

Die Immobilien-Rente ist die richtige Lösung für Pensionierte, deren Vermögen grösstenteils im Eigenheim gebunden und deshalb nicht liquide ist. Mit der Immo-Rente können sie ihr Einkommen aufbessern, ohne dafür ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen zu müssen.

Adrian Wenger
Hypothekarexperte

Für wen eignet sich eine Immo-Rente?

Hausbesitzerinnen und -besitzer haben oft ein Leben lang für ihr Eigenheim gespart und möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen. Um die Wohnkosten im Ruhestand tief zu halten, zahlen viele ihre Hypothek weitgehend ab. Dieses Geld ist dann in der Immobilie gebunden und kann im Alter fehlen, wenn die Renteneinkünfte knapp sind.  

Eine Aufstockung der Hypothek im Rentenalter lehnen Banken oft ab. Der Grund: Weil mit der Pensionierung die Einkünfte in der Regel deutlich zurückgehen, wäre eine höhere Hypothek nicht tragbar. Auch ohne Erhöhung der Hypothek können viele Eigenheimbesitzer die Tragbarkeitskriterien nach der Pensionierung nicht mehr erfüllen. Banken verlangen dann unter Umständen eine einmalige grössere Amortisation oder sind nicht mehr bereit, die Hypothek bei Ablauf zu verlängern. 

Mit einer Immo-Rente oder Immobilien-Rente können Hausbesitzer ihren finanziellen Spielraum vergrössern und einen Zwangsverkauf der Liegenschaft abwenden. Die Immo-Rente ist somit die richtige Lösung für Pensionierte mit einem überwiegend abbezahlten Eigenheim. Mit der Immo-Rente erhalten sie zusätzliches Kapital ausbezahlt, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken.

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Wie funktioniert die Immo-Rente?

Die Immo-Rente wird auch Umkehr-Hypothek (Reverse Mortgage) genannt. Und genauso funktioniert sie: Umgekehrt wie bei einer normalen Hausfinanzierung zahlt der Hauseigentümer nicht den Kredit ab, sondern erhält auf einen Teil des Immobilienwertes Geld ausbezahlt. Die Hypothek wird auf maximal 50 Prozent des Verkehrswerts der Liegenschaft aufgestockt und der gesamte Kreditbetrag als Festhypothek mit einer Laufzeit von in der Regel 10 bis 15 Jahren aufgenommen. 

Vom Kapital, das durch die Aufstockung frei wird, müssen die Zinsen für die gesamte Laufzeit der Hypothek im Voraus bezahlt werden. Über den restlichen Betrag kann man frei verfügen und damit zum Beispiel sein Einkommen langfristig aufbessern oder kleinere Investitionen in das Eigenheim tätigen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Immo-Rente?

Für eine Immo-Rente kommen sehr gut erhaltene Häuser oder Wohnungen mit einem Verkehrswert von mindestens 1 Million Franken in Frage. Die bestehende Hypothek sollte so tief sein, dass nach der Aufstockung auf in der Regel maximal 50 Prozent des Verkehrswerts und nach Abzug der Zinsen für die gesamte Laufzeit der Festhypothek genügend Geld zur freien Verwendung übrig bleibt.

Merkblatt

Immo-Rente: Damit bleibt das Haus im Alter tragbar

Das kostenlose Merkblatt informiert Sie über die Tragbarkeitsvorschriften und die Möglichkeiten, die eine Immo-Rente bietet.

Wichtig ist: Die Liegenschaft muss in einem guten Zustand sein, damit sie sich auch nach Ablauf der Festhypothek gut verkaufen lässt. Es dürfen keine grösseren Renovationen oder Sanierungen anstehen. Der Hypothekarnehmer sollte mindestens 65 Jahre alt sein. Umkehr-Hypotheken haben in der Regel eine Laufzeit von 10 oder 15 Jahren, so dass Rentner etwa bis zu ihrem 80. Lebensjahr im Haus bleiben können.

Muss das Haus nach Ablauf der Festhypothek verkauft werden?

Bei Ablauf der Festhypothek wird auf Wunsch geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Weiterführung gegeben sind. Wenn ja, kann die Finanzierung erneuert werden. In der Regel sind die Eigentümer dann aber über 80 Jahre alt und möchten erfahrungsgemäss das Haus altersbedingt verkaufen oder an eines ihrer Kinder übertragen.

Was geschieht mit der Immo-Rente, wenn ein Ehepartner stirbt?

Ehepaaren ist es besonders wichtig, dass sich der überlebende Partner das Haus noch leisten kann. Mit einer Immo-Rente ist sichergestellt, dass er weiterhin im Eigenheim wohnen bleiben kann. Zum einen wurden die Hypothekarzinsen für die ganze Laufzeit der Hypothek bereits im Voraus gezahlt. Zum anderen kann der überlebende Ehepartner mit dem Kapital aus der Immo-Rente die Einkommenslücke decken, wenn die Renteneinkünfte nach dem Tod des anderen sinken.

Stirbt auch der zweite Ehepartner, bevor die Laufzeit der Umkehr-Hypothek abgelaufen ist, übernehmen die Erben die Hypothek. Entscheiden sie sich, das Haus vor Ablauf der Hypothek zu verkaufen, wird die Festhypothek vorzeitig aufgelöst. Die Vorfälligkeitsentschädigung fällt je nach Entwicklung der Zinsen zugunsten oder zulasten der Erben aus. 

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