Steuern und Gebühren beim Hauskauf

Wenn eine Liegenschaft oder ein Grundstück den Eigentümer wechselt, fallen verschiedene Steuern und Gebühren an, die sich zu einem ansehnlichen Betrag summieren können. Im Kaufvertrag sollte geregelt sein, wer welche Kosten übernimmt.

Stefan Bestler
Hypothekarexperte

In den meisten Kantonen ist es üblich, dass Käufer und Verkäufer je die Hälfte der Notariats- und Grundbuchkosten sowie der Handänderungssteuern übernehmen. Die Grundstückgewinnsteuer geht voll zu Lasten des Verkäufers. Der Käufer einer Liegenschaft sollte darauf achten, dass der Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer auf einem Sperrkonto hinterlegt oder anderweitig sicherstellt.

Die Steuerbehörde darf nämlich die Steuer beim neuen Besitzer eintreiben oder ein Pfandrecht auf der Liegenschaft errichten, wenn sie der Verkäufer nicht begleicht. Der Käufer kann den Steuerbetrag auch vom Kaufpreis abziehen und direkt an die Steuerbehörde überweisen.  

Notariats- und Grundbuchkosten sowie die Handänderungssteuer können je nach Kanton bis zu 5 Prozent des Kaufpreises betragen. Diesen Betrag können Sie nicht mit Mitteln aus einem Hypothekarkredit begleichen. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig über die Höhe der Gebühren am Standort der Immobilie. Die Banken rechnen diese Gebühren übrigens nicht als Eigenmittel an.