Hypotheken

Immobilienkauf ab Plan

Schützen Sie sich vor Doppelzahlungen und weiterem Geldverlust.

Adrian Wenger
Hypothekarexperte

Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung ab Plan kauft, muss in der Regel während der Bauphase hohe Teilzahlungen leisten. Oft verlangt der Verkäufer – meist eine Generalunternehmung (GU) – schon eine grössere Anzahlung, bevor der erste Spatenstich erfolgt ist. Dieses Geld kann unter Umständen verloren sein, wenn der Bauherr sich nicht ausreichend abgesichert hat.

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Es kommt immer wieder vor, dass Generalunternehmer das Geld zweckentfremden, indem sie es für andere Bauprojekte verwenden. Das kann dazu führen, dass die Arbeiten am eigenen Neubau eingestellt werden, weil der GU Konkurs geht und er die Handwerker nicht bezahlt hat.

Merkblatt

Risiken beim Kauf eines schlüsselfertigen Eigenheims

Das Merkblatt zeigt auf, worauf Sie beim Kauf eines schlüsselfertigen Eigenheims achten sollten.

In so einem Fall können die Handwerker im Grundbuch ein so genanntes Bauhandwerker-Pfandrecht eintragen und das Geld, das ihnen zusteht, direkt beim Bauherrn einfordern. Der Bauherr muss dann dieselbe Arbeit möglicherweise ein zweites Mal bezahlen. Weigert er sich zu zahlen, können die Handwerker verlangen, dass die Liegenschaft versteigert wird.

Gegen dieses Risiko können sich Käufer mit einer sogenannten GU-Erklärung schützen. Darin bestätigt die Bank des GU, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist und dass alle Zahlungen für das betreffende Bauvorhaben verwendet werden. Allerdings  geben immer weniger Banken solche GU-Erklärungen ab. Denn sie müssten die Bonität des GU sorgfältig prüfen und alle Geldflüsse kontrollieren. Das ist aufwändig und entsprechend teuer.

Hauskäufer können sich an unabhängige Bautreuhänder wenden, die in ihrem Auftrag die Kalkulation des GU nachrechnen und sicherstellen, dass die Zahlungen nur für die Handwerker verwendet werden, die an ihrem Bau mitarbeiten. Wichtig ist, dass der Treuhänder Einblick in die Buchhaltung des GU erhält und dass der GU seinen Gewinn erst erhält, wenn die Schlussabrechnung vorliegt. So ist gewährleistet, dass auch Mehrkosten gedeckt sind.

Teilzahlungen nur nach Baufortschritt leisten

Halten Sie im Kaufvertrag fest, dass Sie Teilzahlungen erst leisten, wenn Sie den Gegenwert auf der Baustelle gesehen haben. Grosse Vorauszahlungen ohne entsprechenden Gegenwert können auf eine mangelnde Finanzkraft des GU hinweisen, da der Käufer die Rolle der kreditgebenden Bank übernimmt.

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