Firmengründung

Firma gründen in der Schweiz: Eine Checkliste für Start-ups

Die eigene Firma zu gründen ist eines der letzten Abenteuer. Damit der Start gelingt, sind ein paar zentrale Fragen zu klären. Die Checkliste des VZ VermögensZentrums hilft Gründerinnen und Gründer eines Start-ups in der Schweiz weiter.

Almedin Zenkic
Experte Firmengründungen

Eigene Ziele verfolgen, kreativ werden und unabhängig sein: Immer mehr Menschen möchten sich selbstständig machen und eine eigene Firma gründen. Wer sein neues Unternehmen zum Erfolg führen will, sollte gleich zu Beginn eine Reihe von grundlegenden Fragen klären. Das VZ VermögensZentrum hat für Gründerinnen und Gründer einer Firma eine Checkliste zu den wichtigsten Themen erarbeitet:

Firmenname

Den Namen der neuen Firma kann man in der Regel frei wählen, sofern er den Tatsachen entspricht.

Merkblatt

Firma gründen: So wählen Sie die richtige Rechtsform

Die beliebtesten Rechtsformen, ihre Vor- und Nachteile und der Gründungsprozess sind im Merkblatt für Sie zusammengefasst.

Je nach Rechtsform braucht es noch einen Zusatz, bei Einzelfirmen zum Beispiel muss der Familienname enthalten sein. Prüfen Sie im zentralen Firmenindex, ob der gewünschte Name für Ihr Start-up verfügbar ist. Definieren Sie zudem mit Ihren eigenen Worten einen zutreffenden Zweck für Ihr Unternehmen und legen Sie einen Sitz (Adresse, Ort) fest.

Rechtsform und Bewilligungen

Sie müssen entscheiden, welche Rechtsform Ihr Start-up haben soll. Bei einer Personengesellschaft (Einzelfirma, Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft) haften die Firmeninhaber nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit dem Privatvermögen. Dagegen ist die Haftung bei Kapitalgesellschaften – also einer Aktiengesellschaft oder GmbH – auf das Geschäftsvermögen beschränkt.

Eine Einzelfirma, eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft brauchen mindestens ein Gründungsmitglied. Prüfen Sie auch, ob Sie eine Bewilligung brauchen, damit Sie Ihre selbstständige Tätigkeit ausführen dürfen. Beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation erhalten Sie eine Liste der Berufe, für die ein Bewilligungsgesuch gestellt werden muss.

Vorsorge und Versicherungen

Eine detaillierte Risikoanalyse lohnt sich. Die zentralen Fragen dabei sind: Wer oder was könnte die Existenz des Unternehmens gefährden? Wie hoch kommt ein allfälliger Schaden das Unternehmen maximal zu stehen?

Versicherungen für die Betriebs- und Berufshaftpflicht sind in der Regel nicht obligatorisch, aber empfehlenswert: Ein paar hundert Franken Prämien schützen unter Umständen vor einem Millionenschaden. Bei bestehenden Sachwerten des Unternehmens empfiehlt es sich, eine Sachversicherung abzuschliessen, in der Waren, Einrichtungen, Werkzeuge sowie Maschinen gegen Risiken wie Feuer, Diebstahl, Wasser und Glasbruch versichert werden können.

VZ-Studie

Selbstständigkeit in der Schweiz

In dieser Studie hat das VZ ausgewertet, wie über 500 Personen in den letzten Jahren ihre Firma gegründet haben.

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die berufliche Vorsorge ihrer Angestellten organisieren und sie gegen bestimmte Risiken absichern, zum Beispiel mit einer Unfallversicherung. Die Regelungen für Personenversicherungen sind nicht immer gleich, es bestehen Unterschiede je nach Rechtsform und Branche.

Wichtig: Für Selbstständigerwerbende sind nur AHV/IV/EO obligatorisch. Sie müssen entscheiden, ob sie mit oder ohne Pensionskasse für ihr Alter vorsorgen wollen. Je höher der Lohn ist, desto attraktiver ist es steuerlich, über eine Pensionskasse vorzusorgen.

Tipp: Beim VZ profitieren KMU doppelt: Sie zahlen weniger Prämien für ihre Versicherungen, und sie reduzieren ihren administrativen Aufwand deutlich. Weil das VZ die Versicherungen von vielen kleineren und mittleren Firmen bündelt und die Verwaltungskosten tief hält, profitieren Firmeninhaber und Mitarbeitende von Kostenvorteilen, die sonst nur grosse Unternehmen aushandeln können.

Buchhaltung

Viele Gründerinnen und Gründer sind überfordert mit dem Aufwand für Buchhaltung und Jahresabschluss. Sie verlieren viel Zeit mit diesen und anderen administrativen Arbeiten. Gerade in der Startphase sollte man sich auf das operative Geschäft konzentrieren und möglichst rasch möglichst viele Kunden gewinnen. Es lohnt sich, treuhänderische Arbeiten erfahrenen Fachleuten zu überlassen.

Handelsregister

Je nach Rechtsform und Umsatz ist der Eintrag ins Handelsregister obligatorisch. Personengesellschaften müssen sich erst ab einem Umsatz von 100'000 Franken eintragen. Eine Registrierung kann aber schon vorher sinnvoll sein: Behörden, Lieferanten oder Kunden, die einen Auszug verlangen, gibt der Eintrag im Handelsregister Sicherheit. Das Anmeldeformular für den Handelsregistereintrag finden Sie auf der Homepage des Handelsregisteramts des jeweiligen Kantons.

Mehrwertsteuer

Unternehmen, die in der Schweiz mehr als 100'000 Franken pro Jahr umsetzen, müssen auf ihrem Umsatz Mehrwertsteuern zahlen. Die Anmeldung kann online bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung erfolgen.

Geistiges Eigentum

Wer innovativ ist, ist nicht nur bei Kunden und Konsumenten begehrt, sondern macht auch Mitbewerber auf sich aufmerksam. Es kann sich darum je nach Geschäftsmodell und Tätigkeit lohnen, Marken, Logos, Patente und Designs zu schützen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum: www.ige.ch