Pensionskasse

Enormes Sparpotenzial bei der Pensionskasse

Unternehmen und Versicherte können mit einen Wechsel der Pensionskassen-Sammelstiftung viel Geld sparen. Bei den Kosten für die Verwaltung und die Risikoleistungen bei Invalidität und Tod sind Unterschiede von mehr als 30 Prozent keine Seltenheit.

Simon Tellenbach
Geschäftsleiter Firmenkunden

Die meisten kleineren und mittleren Betriebe schliessen sich einer Pensionskassen-Sammelstiftung an. Die Prämienunterschiede zwischen den Sammelstiftungen sind enorm. Die PK-Spezialisten des VZ VermögensZentrums holten kürzlich mehrere Offerten für die berufliche Vorsorge eines Produktionsunternehmens mit 180 Mitarbeitenden ein. Bei den vier Offerten betrug der Preisunterschied 32 Prozent.

Prämienvergleich Pensionskasse

Beispiel: Risiko-, Zusatz- und Verwaltungskosten für zwei Produktionsunternehmen, Angaben in Franken

Der günstigste Anbieter stellte für Invaliditäts- und Todesfallleistungen sowie Zusatzabgaben und Verwaltung jährlich rund 258'000 Franken in Rechnung. Das teuerste Angebot belief sich auf 377'700 Franken – bei identischen Leistungen. Die günstigste Lösung bedeutete im Vergleich dazu eine Kostenersparnis von fast 120'000 Franken pro Jahr beziehungsweise 667 Franken pro Person.

Auch bei einem Dienstleistungsbetrieb mit 36 Mitarbeitenden waren die Unterschiede frappant: Das attraktivste von vier Angeboten war mit rund 109'400 Franken fast 25'000 Franken günstiger als das teuerste mit gut 134'000 Franken. Das ergibt eine jährliche Kostenersparnis von rund 700 Franken pro Versichertem.

Vertrag jetzt ausschreiben und Prämien sparen

Mit dem passenden Modell und dem richtigen Anbieter können Unternehmen und Versicherte ihre Prämien deutlich reduzieren oder von besseren Leistungen profitieren. Unternehmen, die ihr Sparpotenzial so rasch wie möglich nutzen möchten, sollten jetzt mit der Planung beginnen, damit die neue Lösung Anfang des neuen Jahres in Kraft treten kann.

Pensionskassenverträge sehen in der Regel eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor. Wenn der aktuelle Vertrag per 31. Dezember kündbar ist, muss die Kündigung bis 30. Juni beim bisherigen Anbieter eintreffen. Notfalls lässt sich eine Verkürzung der Kündigungsfrist aushandeln. Manchmal genügt es schon, den bisherigen Anbieter mit einem günstigeren Angebot zu konfrontieren. Oft bessert er dann sein Angebot nach.