Merkblatt

Vorsorgeguthaben beziehen: So zahlen Sie weniger Steuern

Was man in die Pensionskasse und die Säule 3a einzahlt, kann man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Zins- und Dividendenerträge auf diesen Vorsorgeguthaben muss man nicht als Einkommen versteuern, und die Guthaben unterliegen nicht der Vermögenssteuer. Beim Bezug des angesparten Kapitals bittet der Fiskus jedoch zur Kasse.

Wer seine Steuerbelastung rechtzeitig optimiert, kann oft Tausende von Franken sparen. Erfahren Sie in diesem Merkblatt, welche Möglichkeiten Sie haben.