Nachlass

Ehevertrag: Unromantisches Tabu oder notwendige Absicherung?

Dem Ehevertrag haftet etwas Unromantisches an. Zu Unrecht: Dieser Vertrag kann helfen, den eigenen Partner maximal zu begünstigen.

Renato Sauter
Nachlassexperte

Ehevertrag bedeutet für viele Gütertrennung. Lässt sich ein Paar scheiden, behalten beide, was sie in die Ehe eingebracht und geerbt haben und auch was sie während der Ehe selbst erwirtschaftet haben. Das kann wichtig sein, wenn ein Partner eine Firma besitzt, weil mit dieser Regelung die Firma von einer Scheidung nicht betroffen ist.

Den Ehevertrag sollte man aber nicht auf diesen Fall reduzieren, denn er kann viel mehr. Die meisten Eheleute können damit ihre gemeinsame Zukunft besser planen. Viele wollen sich über den Tod hinaus gegenseitig absichern, damit der überlebende Partner nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Zwei wichtige Dinge kann man in einem Ehevertrag regeln:

1. Gesamte Errungenschaft zuweisen

Oft steckt das grösste Vermögen in der Errungenschaft. Die Errungenschaft ist das, was Eheleute während der Ehe zusammen aufbauen – meistens auch das Eigenheim. Ehepartner mit gemeinsamen Kindern können sich im Ehevertrag die gesamte Errungenschaft zuweisen. Der Vorteil: Im Todesfall wird nur das Eigengut unter den Erben aufgeteilt. Zum Eigengut gehört, was man in die Ehe eingebracht, geerbt oder geschenkt bekommen hat.

2. Zur Gütergemeinschaft wechseln

Besteht das eheliche Vermögen vor allem aus Eigengut, kann man den weniger begüterten Ehepartner besserstellen, indem man von der Errungenschaftsbeteiligung zur Gütergemeinschaft wechselt. So wird das Eigengut zu Gesamtgut, das beiden Ehepartnern je zur Hälfte gehört.

Wer seinen Ehepartner noch weiter absichern will, kann die Kinder in einem Testament auf ihre Pflichtteile setzen. Der überlebende Partner erhält so 3/4 des Nachlassvermögens.