Merkblatt

Haftung von Pensionskassen-Stiftungsräten

Die Anforderungen an die Stiftungsräte von Pensionskassen haben stark zugenommen. Da sie mit ihrem persönlichen Vermögen haften, sollten sie sich gegen finanzielle Ansprüche absichern.

Stiftungsräte tragen die Verantwortung für zahlreiche unterschiedliche Aufgaben und sind verpflichtet, sich ständig weiterzubilden. Für Stiftungsratsmitglieder ist dies nicht einfach zu bewältigen, da sie diese Funktion oft nebenberuflich ausüben.

Für Schäden, die aus dieser Tätigkeit entstehen, haften Stiftungsräte persönlich und mit ihren eigenen Vermögen. Das gilt auch, wenn sie an Entscheidungen nicht beteiligt waren oder ihnen Kenntnisse fehlen. Zum Schutz ihrer Stiftungsräte können Pensionskassen und Unternehmen eine Organhaftpflicht-Versicherung abschliessen.