Geldanlagen

Was beinhaltet eine Vermögensverwaltung?

Wer seine Geldanlagen nicht selbst bewirtschaften möchte, delegiert diese anspruchsvolle Aufgabe an einen Vermögensverwalter. Er analysiert Märkte und Titel, fällt Anlageentscheide, überwacht die Entwicklung des Portfolios und macht allfällige Anpassungen. So trägt er zu einer langfristigen Sicherheit Ihres Einkommens bei.

Daniel Weinmann
Anlageexperte

Wer in Aktien, Obligationen und andere Wertschriften investiert, muss laufend Finanzinformationen analysieren und daraus die richtigen Anlageentscheide ableiten.

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Eine solche Überwachung des Wertschriftendepots ist anspruchsvoll und zeitlich aufwendig. Viele Anleger beauftragen lieber Vermögensverwalter. Die Geldanlage-Experten bieten eine laufende, professionelle Bewirtschaftung und gehen systematisch vor. Das verhindert überstürzte Fehlentscheide und führt langfristig zu höheren Erträgen.

  • Der Vermögensverwalter leitet als erstes die individuelle Anlagestrategie her und setzt sie dann mit Einzeltiteln oder Fonds um. Mit Fonds erzielt er eine vernünftige Risikostreuung, mit Einzeltiteln ist dies nur mit grösseren Vermögen möglich. Für kostenbewusste Anleger empfiehlt er passive Anlagefonds wie ETF oder andere Indexfonds.
  • Ein unabhängiger Vermögensverwalter selektiert nun für jede Anlageklasse den gewünschten Index, die Region oder die Branche und legt dann die objektiv überzeugendsten Titel ins Depot. Er überwacht die Wertentwicklung des Depots und fällt Anlageentscheide auf der Grundlage umfassender Datenanalysen oder nach festgelegten Regeln.
  • Über alle Entscheide informiert er seine Kunden regelmässig in transparenten und verständlichen Reportings.

Ein guter Vermögensverwalter arbeitet ganzheitlich und bietet ergänzende Dienstleistungen an. Eine Steuerberatung ermöglicht eine langfristig zufriedenstellende Netto-Rendite (nach Steuern). Ein Vermögensverwalter sollte auch erbrechtliche Probleme lösen können. Idealerweise wird er als Willensvollstrecker eingesetzt und kann das Depot nach dem Tod des Besitzers für die Erbengemeinschaft weiterführen und die Erbteilung durchführen.