Vorsorge

Ehevertrag und Vorsorgeauftrag: Unternehmer brauchen beides!

Scheidung, ein Unfall oder eine schwere Krankheit: Das sind Risiken, die den Fortbestand der Firma gefährden. Den wenigsten Unternehmerinnen und Unternehmern ist das bewusst. Das sollte man darüber wissen.

Simon Tellenbach
Vorsorgespezialist

Verantwortungsvolle Unternehmerinnen und Unternehmer sollten rechtzeitig dafür sorgen, dass das Überleben ihrer Firma gesichert ist – für den Fall, dass ihnen etwas zustösst. Zwei Instrumente sind besonders wichtig, um die Geschicke des Betriebs nicht dem Zufall zu überlassen: der Ehevertrag und der Vorsorgeauftrag.

Ehevertrag
Haben Ehepartner keine andere Regelung getroffen, gilt für sie der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung». Das heisst: Bei einer Scheidung wird alles hälftig geteilt, was sie während der Ehe erwirtschaftet haben. Nicht geteilt wird das Eigengut. Dazu gehört alles, was sie in die Ehe einbringen oder während der Ehe erben. 

Ist eine Firma im Spiel, heisst das: Wurde die Firma während der Ehe gegründet und aufgebaut, gehört sie zum erwirtschafteten Vermögen – also zur Errungenschaft. Beiden Ehepartnern gehört je die Hälfte, falls sie sich scheiden lassen sollten.

Problematisch ist das, wenn viel gemeinsames Vermögen im Betrieb steckt. Viele Inhaberinnen und Inhaber können den Partner nicht abfinden, weil ihnen die Mittel dafür fehlen. In so einem Fall müssen sie einen Teil der Firma übertragen oder den Betrieb im schlimmsten Fall verkaufen. Auch wenn die Firma schon vor der Ehe gegründet oder während der Ehe geerbt wurde, ist sie nicht hundertprozentig gesichert.

Merkblatt

Erbvertrag und Co: So regeln Sie das Wichtigste

Wer die wichtigsten Dinge frühzeitig regelt, entlastet die ganze Familie. Dieses Merkblatt zeigt Ihnen auf, welche Instrumente Sie haben – und wie sie funktionieren.

Tipp: Sie können in einem Ehevertrag die Gütertrennung vereinbaren. Oder prüfen Sie, ob sich die Firma dem Eigengut zuweisen lässt. Auf beiden Wegen kann man Vermögenswerte ausscheiden, die für die Ausübung des Berufs oder den Betrieb bestimmt sind. Und bei der Gütertrennung behalten beide ihr eigenes Vermögen, sollten sie sich trennen. Wichtig: Sie können güterrechtliche Vereinbarungen auch während der Ehe treffen oder ändern, wenn beide einverstanden sind. Erfahrungsgemäss wird das schwierig, wenn sich eine Trennung abzeichnet.

Vorsorgeauftrag
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden treffen. Plötzlich ist man nicht mehr in der Lage, wichtige Dinge zu entscheiden. Sind Menschen betroffen, die viel Verantwortung tragen, ist die Situation besonders gravierend. Dazu zählen in erster Linie Inhaber von Einzelunternehmen. Wenn sie ausfallen, steht im Betrieb vieles still. Unter Umständen können zum Beispiel Verträge ohne die Einwilligung der Geschäftsinhaber nicht unterschrieben werden.

Tipp: Für Selbstständige mit einer Einzelfirma ist ein Vorsorgeauftrag unverzichtbar: Damit können Sie ein Stück weit regeln, wer die Firma weiterführt, falls Sie plötzlich ausfallen. Sie können eine Vertrauensperson ihrer Wahl beauftragen, die Verantwortung im Betrieb in so einer Situation zu übernehmen. Auch Aktionäre und Gesellschafter, denen die Mehrheit eines Familienbetriebs (AG oder GmbH) gehört, sollten einen Vorsorgeauftrag aufsetzen. Darin können sie unter anderem festlegen, wer sie an der Generalversammlung oder in anderen Gremien vertreten soll, und wie ihre Stimmrechte ausgeübt werden sollen.

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