Pensionskasse: Ohne Anmeldung gehen Lebenspartner leer aus
Viele Paare leben im Konkubinat. Den wenigsten ist bewusst, welche Risiken sie eingehen, wenn sie sich nicht rechtzeitig in ihrer Pensionskasse begünstigen.

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Die meisten Witwen und Witwer bekommen Geld von der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Pensionskasse des verstorbenen Ehepartners. Für Lebenspartner gilt das nicht: Sie gehen leer aus, selbst wenn sie sich im Testament als Alleinerben einsetzen. Pensionskassen können in ihrem Reglement vorsehen, dass Lebenspartner eine Rente oder einen festen Betrag bekommen. Doch auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, genügt es in der Regel nicht, den Lebenspartner im Testament zu begünstigen.
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So schützen sich Konkubinatspaare
Wer sich gut absichern möchte, sollte mehrere Massnahmen treffen:
- Vorsorge: Informieren Sie alle Ihre Vorsorge-Einrichtungen (Pensionskasse, Freizügigkeit, Säule 3a), dass Sie Ihren Lebenspartner begünstigen wollen. Und machen Sie das unbedingt schriftlich.
- Finanzen: Regeln Sie die finanziellen Aspekte des Zusammenlebens in einem Konkubinatsvertrag und setzen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag auf. Die gesetzlichen Pflichtteile müssen Sie einhalten.
- Steuern: Mit einer Schenkung zu Lebzeiten können Sie unter Umständen erreichen, dass ein Teil Ihres Vermögens Ihrem Partner zugute kommt. Klären Sie rechtzeitig, wie sich das auf die Steuern auswirkt, denn in einigen Kantonen sind die Erbschaftssteuern sehr hoch. Möglicherweise lohnt es sich, dem Partner das Wohnrecht oder die Nutzniessung an der Liegenschaft einzuräumen.