Nachlass

Herabsetzungsklage bei Pflichtteilsverletzungen

Wenn die Aufteilung des Erbes Pflichtteile verletzt, können sich die Benachteiligten mit einer so genannten Herabsetzungsklage wehren.

Renato Sauter
Nachlassexperte

Bekommen sie Recht, wird der Anteil der übrigen Erben herabgesetzt. Auch muss sich ein Erbe nicht damit abfinden, dass sein pflichtteilsgeschütztes Erbe mit Auflagen, Bedingungen oder Nutzniessungsrechten belastet ist.

Einzige Ausnahme: Der Erblasser darf seinem Ehepartner die Nutzniessung an der ganzen Erbschaft zusprechen. In diesem Fall können nur nicht-gemeinsame Kinder die Herausgabe ihres Pflichtteils einfordern, sofern sie nicht in einem Erbvertrag auf ihr Erbe verzichtet haben.

Die übrigen Erben hingegen müssen mit und ohne Erbvertrag akzeptieren, dass sie erst über ihren Pflichtteil verfügen können, wenn auch der andere Ehepartner gestorben ist oder wieder heiratet.

Frist einhalten

Das Recht auf eine Herabsetzungsklage verjährt ein Jahr, nachdem ein Erbe von der Verletzung seines Pflichtteils erfährt. In der Regel beginnt diese Frist also mit der Testamentseröffnung.

Ein Testament kann man auch anfechten, wenn ein Formfehler vorliegt oder wenn der Verfasser nicht urteilsfähig war. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn er offensichtlich nicht wusste, was er tat, etwa wegen einer psychischen Störung.