Firmengründung

Firmengründung: Darauf kommt es bei der Vorsorge an

Wer sich selbstständig macht, muss sich selbst um den passenden Versicherungsschutz und die optimale Vorsorge kümmern. Unter Umständen hilft der Anschluss an eine Pensionskasse, mehr zu sparen und weniger Steuern zu zahlen.

Almedin Zenkic
Experte Firmengründungen

Wer sich selbstständig machen will, sollte sich schon im Vorfeld mit seinen Versicherungen und seiner Vorsorge befassen. Denn in der Regel verliert man den Versicherungsschutz des Arbeitgebers, wenn man seine Stelle aufgibt. Gegen Nichtberufsunfälle ist man zum Beispiel höchstens 31 Tage über die Anstellung hinaus versichert. Diesen Schutz kann man mit einer sogenannten Abredeversicherung um bis zu sechs Monate verlängern.

Welche Versicherungen konkret in der Selbstständigkeit sinnvoll sind, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Für Aktiengesellschaften und GmbH sind viele Deckungen obligatorisch. Dazu gehören die staatliche Vorsorge mit AHV, IV, EO und ALV sowie die Unfallversicherung (UVG) und die berufliche Vorsorge. Freiwillig sind hingegen die Krankentaggeld- und die UVG-Zusatzversicherung.

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Eine Pensionskassen-Lösung ist steuerlich interessant

Für Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmer ist der Abschluss der Personenversicherungen dagegen freiwillig. Lediglich die staatliche Vorsorge mit AHV, IV und EO sind obligatorisch. Diese Firmeninhaber müssen entscheiden, ob sie mit oder ohne Pensionskasse für ihr Alter vorsorgen wollen. Je nach Branche steht allerdings nicht allen ein Anschluss an eine Pensionskasse offen.

Je höher der Lohn ist, desto interessanter ist es steuerlich, über eine Pensionskasse vorzusorgen. Neben den Sparbeiträgen lassen sich auch freiwillige Einkäufe vom steuerbaren Einkommen absetzen. Selbstständige, die sich bei einer Pensionskasse versichern lassen, zahlen zudem weniger Prämien für die Absicherung des Invaliditäts- und Todesfallrisikos, als mit einer privaten Lebensversicherung.

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