Vorsorge
Die 1. Säule
Die 1. Säule ist für alle Erwachsenen in der Schweiz obligatorisch, also auch für selbstständig Erwerbende, Studierende, Haushalt führende Personen und andere Nichterwerbstätige.

Selina Wyss
Vorsorgespezialistin
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Die 1. Säule dient der Existenzsicherung. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) deckt den Existenzbedarf im Alter oder beim Tod des Versorgers oder der Versorgerin. Die Invalidenversicherung (IV) sichert die Existenzgrundlage bei Invalidität. Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo Renten und übriges Einkommen die minimale Lebenshaltung nicht decken. Obligatorisch ist auch die Grundversicherung der Krankenkasse.
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