Nachlass

Das Erbe fair aufteilen

Für die Erben ist es oft nicht einfach zu entscheiden, wer welche Vermögenswerte des Verstorbenen übernehmen soll.

Karin Brunner
Nachlassexpertin

Beispiel: Ein Vater hinterlässt seinen beiden Kindern ein Wertschriftendepot im Wert von 400'000 Franken. Das Depot besteht je zur Hälfte aus Obligationen und Aktien. Der Sohn und die Tochter haben je Anspruch auf die Hälfte des Depotwerts.

Der Sohn möchte mit seiner Erbschaft in den nächsten Jahren eine Ferienwohnung kaufen. Die Tochter hingegen will das Geld auf die Seite legen und sich damit in 15 Jahren ihre Frühpensionierung finanzieren.

Der lange Anlagehorizont der Tochter spricht dafür, dass sie die Aktien übernimmt und ihrem Bruder die Obligationen überlässt. Das Risiko ihrer Anlagen ist dann aber wesentlich höher als das ihres Bruders.

Unabhängigen Geldexperten beiziehen

Je nachdem, wie sich die Aktienkurse entwickeln, ist ihr Erbe nach einiger Zeit vielleicht deutlich mehr oder weniger wert als das ihres Bruders. Solche Situationen können nachträglich negative Gefühle zwischen Geschwistern entstehen lassen.  

Bei Liegenschaften wird in der Regel eine Grundstückgewinnsteuer fällig, sobald sie verkauft wird. Diese latente Steuer sollte man bei der Aufteilung berücksichtigen. Sonst ist der Erbe benachteiligt, der die Liegenschaft übernimmt.

Häufig fehlt einzelnen Erben das nötige Fachwissen in Geldfragen. Das könnten die anderen Erben zu ihrem Vorteil ausnutzen. Eine Erbengemeinschaft kann solche Probleme vermeiden, indem sie einen unparteiischen und kompetenten Berater beizieht, der einen Teilungsvorschlag ausarbeitet, der für alle Beteiligten fair ist.

Geerbte Liegenschaften fair bewerten