Bankgeschäfte

Börsenaufträge

Damit wir Ihre Börsenaufträge reibungslos abwickeln können, bitten wir Sie, sämtliche Aufträge mit folgenden Angaben zu versehen:

1. Stückzahl oder Nominalwert

Beteiligungspapiere (Aktien/Partizipationsscheine/Genussscheine) und Fondsanteile: Gewünschte Stückzahl angeben.

Gläubigerpapiere (z.B. Obligationen) und gewisse Strukturierte Produkte: gewünschten Nominalwert angeben. Beachten Sie dabei die Stückelung des jeweiligen Titels. Diese betragen in der Regel 1000 oder 5000 Währungseinheiten oder ein Vielfaches davon.

Informieren Sie sich jede Woche über die neuesten Entwicklungen an den Finanzmärkten:

2. Valoren-Nummer oder ISIN und Titelbezeichnung

Die Angabe einer Valoren-Nummer oder ISIN (International Securities Identification Number) ist wichtig für die eindeutige Identifikation einer Wertschrift. Die Valoren-Nummer wird nur in der Schweiz verwendet, die ISIN hingegen ist eine weltweit akzeptierte Bezeichnung.

Um Fehler oder Missverständnisse gänzlich auszuschliessen, ist zudem eine genaue Titelbezeichnung in Worten nötig. Das folgende Beispiel zeigt die Wichtigkeit der genauen Identifikation einer Wertschrift.

3. Titelwährung

Viele Wertschriften sind an mehreren Börsen in verschiedenen Ländern kotiert und werden in der jeweiligen Landeswährung gehandelt. Deshalb ist die Angabe der gewünschten Titelwährung wichtig.

4. Auftragsart und Gültigkeitsdauer

Die VZ Depotbank bietet folgende Auftragsarten an:

Kaufaufträge

  • Bestens-Auftrag (Auftrag ohne Limite)
  • Limitierter Auftrag (Auftrag mit Limite)
  • Bedingter Auftrag (Stop-Buy und Stop-Buy-Limit)

Verkaufaufträge

  • Bestens-Auftrag (Auftrag ohne Limite)
  • Limitierter Auftrag (Auftrag mit Limite)
  • Bedingter Auftrag (Stop-Loss und Stop-Limit)

Bestens-Auftrag

Bei einem Bestens-Auftrag legt der Käufer oder Verkäufer keine Limite fest. Der Auftrag wird zum nächst möglichen Kurs ausgeführt. Diese Auftragsart sollte nur bei sehr liquiden Titeln gewählt werden.

Limitierter Auftrag

Bei einem limitierten Auftrag legt der Käufer oder Verkäufer eine Limite fest, zu der er kaufen oder verkaufen will. Der Auftrag wird nur zum festgelegten Kurs ausgeführt.

Bitte beachten Sie, dass es bei limitierten Aufträgen zu sogenannten Teilausführungen kommen kann. Teilausführungen am gleichen Börsentag werden nur einmal verrechnet. Erstrecken sich die Teilausführungen über mehrere Tage, werden einmal pro Tag Transaktionsgebühren verrechnet.

Bedingter Auftrag Stop-Buy (an der SIX Swiss Exchange nur möglich für Aktien und ETF)

Bei dieser Auftragsart handelt es sich um einen Kaufauftrag mit einer Auslöselimite. Sobald der Börsenkurs diese Auslöselimite erreicht, wird der Börsenauftrag in einen Bestens-Auftrag umgewandelt und der entsprechende Titel wird zum nächstmöglichen Kurs gekauft.

Bedingter Auftrag Stop-Buy-Limit

Der Stop-Buy-Limit-Auftrag hat eine Limite und eine Auslöselimite. Beide Limiten müssen über dem aktuellen Kurs liegen. Die Limite hält fest, bis zu welchem Kurs der Auftrag ausgeführt wird. Sie darf nicht tiefer sein als die Auslöselimite. Die Auslöselimite bestimmt, wann der Auftrag ausgelöst wird. Sobald der Auftrag ausgelöst worden ist, wird er wie ein limitierter Auftrag behandelt.

Bedingter Auftrag Stop-Loss (an der SIX Swiss Exchange nur möglich für Aktien und ETF)

Bei dieser Auftragsart handelt es sich um einen Verkaufsauftrag mit einer Auslöselimite. Sobald der Börsenkurs diese Auslöselimite erreicht, wird der Auftrag in einen Bestens-Auftrag umgewandelt und der entsprechende Titel wird zum nächstmöglichen Kurs verkauft.

Bedingter Auftrag Stop-Limit

Der Stop-Limit-Auftrag hat eine Limite und eine Auslöselimite. Beide Limiten müssen unter dem aktuellen Kurs liegen. Die Limite hält fest, bis zu welchem Kurs der Auftrag ausgeführt wird. Sie darf nicht höher sein als die Auslöselimite. Die Auslöselimite bestimmt, wann der Auftrag ausgelöst wird. Sobald der Auftrag ausgelöst worden ist, wird er wie ein limitierter Auftrag behandelt.

  • Auslöselimite: Die Auslöselimite bestimmt den Zeitpunkt für die Aktivierung des Auftrags. Wenn der aktuelle Börsenkurs die Auslöselimite erreicht, wird der Auftrag ausgelöst. 
  • Gültigkeit: Geben Sie unabhängig von der gewählten Auftragsart immer an, bis wann der Auftrag gültig ist. Kann ein Auftrag bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums nicht ausgeführt werden, wird er aus dem Börsensystem gelöscht und muss bei Bedarf neu aufgegeben werden. Solange ein Auftrag nicht ausgeführt wird (auch keine Teilausführungen), fallen keine Gebühren an. Ohne Angabe eines Gültigkeitsdatums wird der Auftrag "börsengültig" aufgegeben. Er ist in diesem Fall nur während des laufenden Tages gültig und wird nach Börsenschluss gelöscht.
  • Abwicklungskonto: Geben Sie das Konto an, auf dem die Gutschrift aus einem Verkauf oder die Belastung für einen Kauf von Wertschriften erfolgen soll. Die Angabe des gewünschten Abwicklungskontos ist vor allem dann notwendig, wenn Konten in verschiedenen Währungen (CHF/EUR/USD/GBP) zur Verfügung stehen.