Vorsorge

Berufliche Vorsorge im unbezahlten Urlaub

Ein unbezahlter Urlaub schafft die besten Voraussetzungen für eine grosse Reise oder eine Weiterbildung. Wer eine Auszeit nimmt, sollte die Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge genau prüfen.

Simon Tellenbach
Geschäftsleiter Firmenkunden

Viele Arbeitnehmende entscheiden sich im Laufe ihrer Berufstätigkeit für eine längere Auszeit. Die lang geplante Weltreise, eine zeitintensive Weiterbildung oder das Bedürfnis nach einer Ruhezeit können Gründe für ein Sabbatical sein. Von einem unbezahlten Urlaub spricht man, wenn das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt, aber die Lohnzahlung unterbrochen wird.

Versicherungsschutz vorher klären

Bevor man ein Sabbatical einlegt, sollte man unbedingt klären, wie sich der unbezahlte Urlaub auf die berufliche Vorsorge auswirkt, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. In der Regel beschränken die Pensionskassen die Weiterführung des Vorsorgeschutzes während des unbezahlten Urlaubs auf sechs Monate. Einzelne Pensionskassen ermöglichen eine Weiterführung während 12 bis 24 Monaten. Je nach Vorsorgereglement sind in dieser Zeit unterschiedliche Leistungen möglich.

Variante 1: Unveränderte Weiterversicherung

Falls das Vorsorgereglement diese Möglichkeit vorsieht, kann die Versicherung unverändert weitergeführt werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen die Pensionskassenbeiträge wie bisher weiter. Der Versicherungsschutz bei Tod oder Invalidität bleibt ohne Unterbruch bestehen, und auch die Sparbeiträge werden weiter einbezahlt.

Variante 2: Leistungen nur bei Invalidität und Tod

Die Vorsorgereglemente  einiger Pensionskassen bieten die Möglichkeit, den Vorsorgeschutz bei Invalidität und Todesfall aufrechtzuhalten, während der Sparprozess ruht. Der Arbeitnehmer baut also sein Alterskapital während des unbezahlten Urlaubs nicht weiter auf. Viele Pensionskassen sehen bei dieser Variante vor, dass die Aufteilung der Beiträge zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber für die Zeit des unbezahlten Urlaubs neu geregelt wird.

Variante 3: Keine Versicherungsdeckung

Es gibt Pensionskassenreglemente, die während eines unbezahlten Urlaubs keine Weiterversicherung ermöglichen. In dieser Zeit werden also gar keine Beiträge eingezahlt. Eine Nachdeckung von einem Monat ist gesetzlich vorgeschrieben, danach besteht kein Schutz bei Invalidität oder Tod mehr. In diesem Fall ist es wichtig, die Versicherungslücke mit einer Privatversicherung zu schliessen.