Nachlass
Anfechtung des Testaments
Wer der Ansicht ist, dass seine gesetzlichen Erbrechte verletzt worden sind, kann das Testament innerhalb eines Jahres seit der Eröffnung gerichtlich anfechten.

Karin Brunner
Nachlassexpertin
Es empfiehlt sich allerdings, möglichst rasch zu handeln – am besten, noch bevor ein Erbschein ausgestellt ist und die Erben Zugriff auf die Erbschaft erhalten. Natürlich kann man auch später noch Recht bekommen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass die anderen Erben bis dahin bereits Entscheidungen getroffen haben, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen.
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