Unternehmensnachfolge

AG oder GmbH steueroptimiert verkaufen

Viele Unternehmer nutzen das Sparpotenzial nicht aus, das sie bei den Steuern haben, wenn sie ihre Firma an Nachfolger weitergeben.

Roger Hofstetter
Experte Unternehmensnachfolge

Unternehmer haben beim Verkauf einer AG oder GmbH an Dritte zwei Möglichkeiten. Entweder sie verkaufen alle Firmenbestandteile gleichzeitig mit den Aktien oder Stammanteilen (Share Deal). Oder sie veräussern nur einzelne Vermögenswerte (Asset Deal). Bei einem Share Deal fallen keine Einkommensteuern und Sozialversicherungsabgaben an.

Ist das Unternehmen allerdings nicht oder nur ungenügend auf die Nachfolge vorbereitet, bleibt beim Verkauf oftmals nur der Asset Deal, wobei hohe Steuern anfallen. Viele Unternehmen haben nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte wie zum Beispiel überschüssige Liquidität oder betriebsfremde Immobilien in der Bilanz, die Käufer erfahrungsgemäss nicht übernehmen wollen.

Ein Beispiel: Ein Bauunternehmer hat seine Gewinne über die letzten Jahrzehnte immer in Immobilien investiert. Der Wert der Liegenschaften ist inzwischen deutlich höher als der Wert des operativen Betriebs. Vereinbaren nun Käufer und Verkäufer, dass der Nachfolger die Baumaschinen, die Kunden und die bestehenden Aufträge in ein neu zu gründendes Unternehmen übernimmt, fallen auf dem daraus erzielten Verkaufspreis Gewinnsteuern an. Möchte der Verkäufer das Kapital anschliessend aus dem Betrieb beziehen, fallen Einkommenssteuern auf den Dividenden an.

Nicht betriebsnotwendiges Vermögen frühzeitig beziehen

Beginnen Firmeninhaber frühzeitig mit dem Bezug der nicht betriebsnotwendigen Vermögenswerte, lassen sich je nach Kanton mehrere tausend Franken an Steuern sparen. Idealerweise kombiniert man den gestaffelten Bezug mit Einkäufen in die Pensionskasse, da sie vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig sind.

Eine optimierte Pensionskassenlösung führt zu deutlichen Steuereinsparungen. Mit einer Erhöhung der Sparquote im Vorsorgeplan und höheren Lohnbezügen lässt sich das Einkaufspotenzial erheblich vergrössern. Unternehmer sollten deshalb auch das Verhältnis von Lohn und Dividende prüfen.

Da zwischen Einkauf und Kapitalbezug eine Sperrfrist von drei Jahren existiert, empfiehlt es sich, Substanzbezüge frühzeitig zu planen und umzusetzen oder das Kapital schneller aus der Unternehmung zurück zu führen.