Merkblatt

Den überlebenden Ehepartner finanziell absichern

Wenn Ehepaare keine Vorkehrungen für den Todesfall treffen, riskieren sie, dass der hinterbliebene Partner in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

Zwar steht Verheirateten gemäss Gesetz auch ohne spezielle Anordnungen die Hälfte des Vermögens des verstorbenen Ehepartners zu. Je nachdem, wie sich das eheliche Vermögen zusammensetzt, reicht diese gesetzliche Begünstigung aber nicht aus. In vielen Fällen gerät der überlebende Partner finanziell in Bedrängnis. Er muss womöglich sogar das Eigenheim verkaufen, um die übrigen Erben auszahlen zu können.

Für die maximale Begünstigung des Ehepartners bieten das Ehe- und das Erbrecht viele Möglichkeiten. Je nach familiärer Konstellation und Zusammensetzung des ehelichen Vermögens ist eine dieser Möglichkeiten allein oder eine Kombination am sinnvollsten.