Merkblatt

Arbeitsunfähigkeit – Fristen und Ansprüche

Das VZ informiert Sie im neuen Merkblatt über Meldefristen und Leistungsansprüche von Arbeitnehmern, die kurzzeitig oder längerfristig arbeitsunfähig sind.

Bei krankheits- oder unfallbedingten Absenzen können Arbeiternehmern aus unterschiedlichen Versicherungen Leistungsansprüche entstehen. Diese sind allerdings rechtzeitig geltend zu machen. Verspätete Meldungen können zu Reduktionen oder schlimmstenfalls zur Verweigerung von Leistungen führen.

Das Merkblatt zeigt anhand von Zeitachsen auf, welche Termine bei kurz- oder langfristigen Krankheiten einzuhalten sind. So verpassen Sie keine Fristen mehr.