Die Aktionärsrechterichtlinie II - Shareholder Rights Directive II (SRD II)

Bei der Shareholder Rights Directive II (SRD II) handelt es sich um eine Richtlinie, welche die direkte Kommunikation zwischen börsenkotierten Gesellschaften und ihren Aktionären verbessern und die Investorenrechte stärken soll.

Seit dem 3. September 2020 gelten neue Informations- und Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit dieser Richtlinie. Obschon die SRD II eine europäische Richtlinie ist, müssen sich auch Finanzintermediäre (wie Banken) von Drittstaaten damit auseinandersetzen, wenn sie für Aktionäre börsenkotierter Gesellschaften Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Aktien erbringen. Von den Intermediären wird nach der Richtlinie erwartet, zwecks Aktionärsidentifizierung Informationen über die Aktionäre an börsenkotierte Gesellschaften mit Sitz in der EU/EWR zu übermitteln. Darüber hinaus hat eine solche Gesellschaft das Recht, ihren Aktionären Informationen zukommen zu lassen, welche die Ausübung der Aktionärsrechte erleichtern sollen. Die VZ Depotbank AG besorgt diverse Verwaltungshandlungen (z.B. Unternehmensereignisse mit/ohne Wahlmöglichkeit etc.) für ihre Kunden gemäss Definition im Depotreglement.

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