Der automatische Informationsaustausch (AIA)

Beim automatischen Informationsaustausch (AIA) handelt es sich um einen Standard, welcher festlegt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder untereinander Informationen zu den ausländischen Bankkonten und Depots der Steuerpflichtigen austauschen. Der AIA-Standard wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelt und herausgegeben.

Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu verunmöglichen. Der AIA-Standard wird global eingeführt; bereits etwa 100 Länder haben sich zur Umsetzung dieses Standards verpflichtet. Im Zuge der Einführung des AIA-Standards werden die teilnehmenden Länder Abkommen unterzeichnen und nationale Gesetze verabschieden.

Laut dem Schweizer AIA-Gesetz – das AIA-Gesetz des Bundes, welches seit 1. Januar 2017 in Kraft ist – sind alle Schweizer Finanzinstitute, so auch die VZ Depotbank AG, verpflichtet Kunden zu identifizieren, welche in einem anderen teilnehmenden Land steuerlich ansässig sind. Wenn eine meldepflichtige Person identifiziert wird, meldet das Finanzinstitut jährlich die relevanten Informationen an die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV, welche diese Daten wiederum an die zuständigen Steuerbehörden des betroffenen AIA Partnerstaates weitergibt.

Die Länder, mit welchen die Schweiz ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet hat, sind auf der Liste des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen SIF aufgeführt.

Bitte beachten Sie, dass die VZ Depotbank AG ihren Kunden keine Steuerberatung anbieten darf. Sollten Sie eine derartige Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuer- oder Rechtsberater.

Zurück zur VZ Depotbank