Merkblatt: Tipps zum Testament
Wer mit der gesetzlichen Aufteilung seines Erbes nicht einverstanden ist, kann die Erbfolge mit einer letztwilligen Verfügung ändern. Das gebräuchlichste Instrument dafür ist das Testament.
Das Gesetz schreibt vor, wer welchen Anteil am Erbe bekommt, wenn eine verstorbene Person nichts anderes festgelegt hat. Die gesetzliche Erbfolge entspricht häufig nicht den persönlichen Wünschen des Erblassers.
Sie kann beispielsweise dazu führen, dass der Ehepartner oder eine andere Person zu kurz kommt, die einem sehr nahe stand. Oder dass jemand profitiert, der es in den Augen des Erblassers nicht verdient hätte.
Wer mit der gesetzlichen Aufteilung seines Erbes nicht einverstanden ist, kann die Erbfolge mit einer letztwilligen Verfügung, zum Beispiel einem Testament, ändern. Ein Testament muss inhaltliche und formelle Vorgaben erfüllen, sonst ist es unter Umständen ungültig oder kann von den benachteiligten Erben vor Gericht angefochten werden.
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