Fragen zur Krankenversicherung?
Zentralschweiz am Sonntag, 06.11.2011
Das Thema Krankenkassenprämien
wirft bei den Lesern viele Fragen
auf. Tatjana Merz-Kursawe vom VZ VermögensZentrum beantwortet die wichtigsten Leserfragen.
Brauche ich noch eine Spitalzusatzversicherung ganze Schweiz? Neu wird ja auch eine ausserkantonale Behandlung bezahlt.
Kommenden Januar tritt die neue Spitalfinanzierung in Kraft. Damit ändert sich die Kostenübernahme von stationären Aufenthalten. Neu gilt eine freie, schweizweite Spitalwahl. Die Grundversicherung bezahlt allerdings nur die Kosten, die auch im Wohnkanton entstanden wären.
Wer beispielsweise in Nidwalden wohnt und sich in Zürich behandeln lässt, muss einen Teil der Kosten selber übernehmen. Insbesondere für Versicherte in ländlichen Gebieten empfiehlt es sich, die Zusatzversicherung allgemeine Abteilung ganze Schweiz beizubehalten.
Franchise: Wann rentiert der Wechsel? Ich habe heute eine Franchise von 1500. Nächstes Jahr muss ich mich operieren lassen. Soll ich deshalb besser zur Franchise 300 wechseln?
Wer Arzt-, Spital- und Medikamentenkosten von mehr als rund 1800 Franken pro Jahr erwartet, wählt am besten die Franchise 300. Wer mit weniger Kosten rechnet, entscheidet sich mit Vorteil für die Franchise 2500. Alle anderen Franchisen lohnen sich mathematisch gesehen nicht. Die Franchise können Sie jedes Jahr wechseln.
Höhere Franchise bei Jugendlichen? Die Prämie für meine 18-jährige Tochter ist im kommenden Jahr extrem hoch. Was kann ich tun?
Ihre Tochter fällt ab nächstem Jahr nicht mehr in die Prämienkategorie «Kinder», sondern in die Kategorie «Jugendliche». Dieser Wechsel bedeutet oft, dass sich die Prämien verdoppeln.
Es bieten sich vor allem zwei Möglichkeiten an, um den Prämienanstieg etwas abzufedern: Wechseln Sie die Grundversicherung zu einer günstigeren Krankenkasse. Die Prämienermässigung für Jugendliche ist je nach Kasse unterschiedlich hoch. Prüfen Sie zudem eine Erhöhung der Franchise.
Bei Kindern lohnt sich eine höhere Franchise nicht, bei Jugendlichen hingegen schon, denn junge Erwachsene müssen in der Regel nicht mehr so häufig zum Arzt wie kleine Kinder.
Neuregelung bei Alternativmedizin: Welche alternativmedizinischen Methoden
werden neu aus der Grundversicherung bezahlt?
Ab 2012 werden folgende fünf Methoden neu aus der Grundversicherung vergütet: Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, Neuraltherapie nach Huneke und die Traditionelle Chinesische Medizin. Die Kostenübernahme ist vorerst befristet bis 2017. Bis dann soll der Nachweis erbracht werden, dass diese Methoden wirtschaftlich, wirksam und zweckmässig sind.
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