Attraktive Vorsorgelösung

VR Praxis, 29.11.2011

Ein einheitliches Vorsorgesystem für alle Mitglieder der Konzernleitung zu finden, ist eine grosse Herausforderung für jeden international tätigen Konzern. Je nach Struktur und individuellen Begebenheiten im Unternehmen bringt eine Schweizer Pensionskassen-Lösung erhebliche Vorteile mit sich.

Von Stefan Thurnherr, VZ VermögensZentrum

Die Konzernleitungsmitglieder sind oft in verschiedenen Ländern tätig und unterstehen in erster Linie dem lokalen Vorsorgesystem. Diese Systeme sind zum Teil so unterschiedlich, dass sie sich nur sehr schwer vergleichen lassen. Sie bestehen in der Regel aus einer staatlichen Pftichtvorsorge, einer obligatorischen Vorsorge durch den Arbeitgeber oder aus freiwilligen Versicherungen auf kollektiver oder individueller Basis.

Ein Teil der Vorsorgesysteme sind ausschliesslich durch Leistungszusagen definiert, andere durch periodische Beitragszusagen. Auch die  Vorsorgebestandteile sind ganz unterschiedlich.

Der ausschliesslichen Altersvorsorge, die mit einer Erwerbsunfähigkeits- und Todesfallabdeckung ergänzt werden muss, stehen multifunktionale Gefässe gegenüber, die alle drei Vorsorgebedürfnisse abdecken.

Erschwerend kommt hinzu, dass einzelne Länder mit der steuerlichen  Vorzugsbehandlung juristischer wie auch privater Personen zusätzliche Anreize schaffen, Vorsorge zu betreiben. In anderen Ländern bedient sich der Fiskus in einem Ausmass, das die Motivation, im verfügbaren Versicherungssystem vorzusorgen, gegen Null sinken lässt.

Alle Konzernleitungsmitglieder gleich behandeln

Das Resultat sind Ungleichbehandlungen, zum Beispiel der einzelnen Länderdirektoren. Zahlt ein Konzern identische Beiträge in die Vorsorge ein,  ergeben unterschiedliche Systeme mit zum Teil gesetzlich vorgeschriebener Verzinsung des angelegten Kapitals ganz unterschiedliche Leistungen und umgekehrt.

Bei den Nettoleistungen nach Steuern kommt ein weiterer länderspezifischer Faktor hinzu, der zu Verzerrungen führen kann. Diese Uberlegungen machen deutlich, wie komplex es sein kann, eine Vorsorgelösung zu finden, die alle Anspruchsgruppen zufrieden stellt. Ein international tätiges Unternehmen muss mehrere Parameter festlegen, um eine gemeinsame Basis zu schaffen, auf der sich eine gerechte Lösung konstruieren lässt.

Eine Reihe von Anforderungen und Bedürfnissen muss dabei erfüllt sein. Die Vorsorgelösung muss internationalen Benchmarks genügen, für die Mitarbeitenden attraktiv sein und eine Angleichung vorhandener Vorsorgepläne auf internationaler Basis ermöglichen.

Die steuerliche und bilanztechnische Behandlung von Beiträgen und Sparkapital verdienen besondere Beachtung. Die Beiträge sollen als Betriebsausgaben abzugsfähig sein. Das Sparkapital wird am besten an eine aussenstehende Institution abgegeben, damit es nicht in der Konzernbilanz erscheint.

Rechnungslegungsstandards wie die IAS 19 führen zwar dazu, dass Leistungszusagen an Mitarbeitende als Eventualverpflichtungen in der Bilanz aufgeführt werden müssen. Eine Bilanzberührung lässt sich also nicht ganz vermeiden, ein Teil des Risikos wird aber an einen anderen Träger delegiert.

Wichtige Personen langfristig binden

Aus der Sicht der Arbeitnehmenden sind die Gleichbehandlung innerhalb derselben Salärstufe im Konzern und die Nettoleistungen nach Steuern am wichtigsten. Vor allem die demographische Entwicklung führt dazu, dass die staatliche Vorsorge immer mehr zurückgeht und die Finanzierung der Vorsorgeleistungen nicht bis in alle Zukunft sichergestellt werden kann.

Der beruflichen Vorsorge kommt deshalb eine immer grössere Bedeutung zu. Für Kadermitarbeitende mit hohen Einkommen trifft das noch stärker zu. Sie sind an einer breit abgestützten, bedarfsgerechten und sicheren Vorsorge für den Ruhestand und für den Fall von Erwerbsunfähigkeit oder Tod interessiert. Die Kadervorsorge ist deshalb ein wichtiges Element, um Schlüsselpersonen an ein Unternehmen zu binden.

Es existieren international kompatible Lösungen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, alle diese Bedürfnisse und Anforderungen zu erfüllen. Ein Konzern kann die Basisparameter wie den Betrachtungszeitpunkt (Zukunft oder Gegenwart), Verzinsungsannahmen, Beitrags- oder Leistungsbetrachtung, Sterblichkeitstafeln für die versicherungs mathematischen Berechnungen usw. definieren und so versuchen, seine Vorsorgelösung in jedem einzelnen Land auf ein möglichst identisches Niveau zu bringen.

Oder die verschiedenen Vorsorgesysteme werden zentralisiert und harmonisiert. Die Vorteile liegen auf der Hand: Findet die Vorsorge für einen bestimmten Personenkreis im selben Land und im selben Gefäss statt, kommt es mit Sicherheit nicht zu systemtechnischen Ungleichbehandlungen. Die verbreiteten Mittel zur Harmonisierung von internationalen Benefit-Lösungen sind bekannt. Es sind entsprechende Versicherungsprodukte in Offshore-Staaten.

Lösung mit Schweizer Pensionskasse

Innerhalb einer Schweizer Pensionskasse lässt sich die Harmonisierung  internationaler Vorsorgesysteme umsetzen. Das schweizerische 3-Säulen-System geniesst international einen hervorragenden Ruf. Die obligatorische berufliche Vorsorge (Pensionskasse) ergänzt die staatliche Vorsorge im Rahmen gesetzlich verankerter Mindestleistungen.

Jedem Arbeitnehmenden steht es frei, diese zwei Vorsorgeelemente mit einer individuellen Vorsorge zu ergänzen. Sowohl die berufliche als auch die  individuelle Vorsorge bieten steuerliche Anreize. Die gesetzlichen Mindestleistungen der beruflichen Vorsorge lassen sich innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen so weit ausbauen, wie es für das versicherte Kollektiv bedarfsgerecht ist.

Innerhalb einer solchen Zusatzvorsorge können die Bedürfnisse der Kadermitarbeitenden weitgehend versichert werden, wobei der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge tragen muss. Da weder die Arbeitnehmer - noch
die Arbeitgeberbeiträge steuerpflichtig sind, können beide Seiten mit der Vorsorge aktiv steuern sparen.

Weil auch die Auszahlung der angesparten Altersleistungen bevorzugt besteuert wird, entsteht auf beiden Seiten ein echter Nutzen. Auch im Ausland wohnhafte Führungskräfte können sich anschliessen Worauf kommt es an, wenn ein  internationaler Konzern das Schweizer System für seine berufliche Vorsorge wählt?

Von Bedeutung sind die Anstellungsbedingungen, der Arbeitsort der Kadermitarbeitenden und unter Umständen ihr Wohnsitz. Die  Sozialversicherungsabkommen der Schweiz mit der EU besagen unter anderem, dass Arbeitnehmende vollständig dem Sozialversicherungssystem ihres Arbeitsortes unterstellt sind. Für Arbeitnehmende, die in verschiedenen Ländern Einkommen erzielen, gilt das Wohnortprinzip.

Konzernleitungsmitglieder, die ausschliesslich für die Muttergesellschaft in der Schweiz arbeiten, können also ohne weiteres in einer Schweizer Pensionskasse versichert werden. Das ist auch dann möglich, wenn sie einen Teil ihrer Arbeit im Ausland leisten und ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben. Arbeitnehmende, die nur ein Teilpensum für das Mutterhaus arbeiten, können ebenfalls lokal versichert werden, wenn ihr Wohnsitz in der Schweiz ist.

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