Von der Vermögenssteuer befreit sind dagegen die Guthaben in der Pensionskasse und in der Säule 3a; sie werden erst bei Bezug besteuert. Auch Möbel, Kleider, Schmuck, und andere Kunstgegenstände sind steuerfrei, wenn ihr Wert nicht deutlich über das hinausgeht, was in einem durchschnittlichen Haushalt üblich ist. Dann gelten sie als Kapitalanlage und gehören zum steuerbaren Vermögen. Auch Schulden werden vom Vermögen abgezogen.
Die meisten Kantone kennen recht hohe Steuerfreibeträge. Im Kanton Basel-Stadt beträgt der Freibetrag für Alleinstehende 50 000 Franken und für Verheiratete 100 000 Franken; er erhöht sich um 7500 Franken pro Kind. Viele Steuerpflichtige zahlen deshalb keine oder nur sehr geringe Vermögenssteuern.
Sehr vermögende Personen zahlen hingegen unter Umständen mehr Vermögens- als Einkommenssteuern. Pensionierte zahlen häufig mehr Vermögenssteuern, weil Vorsorgeguthaben das steuerbare Vermögen oft beträchtlich erhöhen.
Die Steuern sind aber in der Regel auf Dauer geringer, als wenn man das Pensionskassenguthaben als Rente bezieht. Die Rente ist nämlich jedes Jahr vollumfänglich als Einkommen zu versteuern. Die Vermögenssteuer fällt von Kanton zu Kanton unterschiedlich aus. So zahlen Ehepaare auf Vermögen von drei Millionen Franken in Basel knapp 22 500 Franken Vermögenssteuern, in Liestal 21 800 Franken. Am tiefsten ist die Steuerbelastung auf drei Millionen Franken in Stans, wo rund 3700 Franken Vermögenssteuern anfallen.
Mit einem Wohnortwechsel kann man also unter Umständen mehrere Tausend Franken Steuern sparen. Berücksichtigt werden muss aber, dass an steuergünstigen Orten Immobilienpreise oft deutlich höher sind. Ausserdem können höhere Einkommens-, Erbschafts- und Schenkungssteuern den Vorteil wieder wettmachen.
Eine weitere Möglichkeit ist der Liegenschaftskauf. Der Steuerwert einer Liegenschaft beträgt in der Regel je nach Kanton 60 bis 90 Prozent des Verkehrswerts beziehungsweise des Kaufpreises. Im Kanton Baselland sind die Steuerwerte sogar noch tiefer. Auch Einzahlungen in die Säule 3a und Einkäufe in die Pensionskasse mindern das steuerbare Vermögen.