Steuertipps zum Jahresende

Basler Zeitung, 10.12.2011

Wer der Steuerbehörde keine unnötigen Geschenke machen möchte, hat noch bis Ende Jahr Gelegenheit, Verpasstes nachzuholen. Das können Schnellentschlossene jetzt noch tun, damit ihre nächste Steuerrechnung tiefer ausfällt.

Von Alessandro Miano, Niederlassungsleiter VZ VermögensZentrum Basel

Die dritte Säule stärken

Beiträge in die dritte Säule darf man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Pro 1000 Franken, die man einzahlt, spart man je nach steuerbarem Einkommen und Wohnort etwa 200 bis 400 Franken Steuern.

Je höher das steuerbare Einkommen, desto höher die Steuerersparnis. Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen dieses Jahr maximal 6682 Franken in die Säule 3a einzahlen. Erwerbstätige ohne Pensionskasse können bis zu 20 Prozent ihres Einkommens einzahlen, höchstens aber 33 408 Franken.

Arbeitslose dürfen in die dritte Säule einzahlen, solange sie nicht ausgesteuert sind. Auch Erwerbstätige im AHV-Alter können 3a-Beiträge einzahlen, Männer bis 70 Jahre, Frauen bis 69 Jahre.

Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse sind ebenfalls steuerlich abzugsfähig. Solche sogenannten Einkäufe lohnen sich besonders in den Jahren vor der Pensionierung: Die Rendite eines PK-Einkaufs ist umso höher, je höher das steuerbare Einkommen und damit die Steuerersparnis bei der Einzahlung ist und je kürzer das Geld in der Pensionskasse bleibt.

Einen grösseren Einkaufsbetrag zahlt man besser gestaffelt über mehrere Jahre ein statt alles auf einmal. So spart man wegen der Progression meistens mehr Steuern.

Renovationsarbeiten staffeln

Wer gerade sein Haus renoviert, sollte einen Teil der abzugsfähigen Arbeiten besser auf das neue Jahr verschieben. Beim Bund und in den meisten Kantonen können Immobilienbesitzer jedes Jahr entscheiden, ob sie den Pauschalabzug geltend machen oder die effektiven Unterhaltskosten abziehen möchten.

Kleinere Investitionen sollte man daher auf ein Kalenderjahr konzentrieren, damit man in den Jahren mit geringen Unterhaltskosten vom Pauschalabzug profitieren kann. Grössere Renovationsarbeiten hingegen staffelt man besser über mehrere Steuerperioden. Für die Steuern ist in der Regel das Datum der Handwerkerrechnung entscheidend.

Zum richtigen Zeitpunkt zügeln

Der Wohnsitz am 31. Dezember ist entscheidend dafür, wo man für das ganze laufende Jahr steuerpflichtig ist. Wer in einen steuergünstigeren Kanton oder eine steuergünstigere Gemeinde zieht, sollte seine Schriften noch vor
Jahresende am neuen Wohnort deponieren.

Ist die Steuerbelastung am neuen Wohnort höher, meldet man sich besser erst im Januar 2012 dort an und profitiert so für ein weiteres Jahr vom günstigeren Steuertarif.

Vorsorgeguthaben beziehen

Wer nächstes Jahr in Pension geht, fährt steuerlich besser, wenn er sich einen Teil seiner Vorsorgeguthaben bereits dieses Jahr auszahlen lässt. Für die Berechnung der Auszahlungssteuern zählen die Steuerbehörden nämlich alle Kapitalbezüge aus der zweiten Säule und der Säule 3a eines Jahres zusammen. Je höher die Bezüge sind, desto höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung.

Guthaben auf einem Säule-3a- oder Freizügigkeitskonto kann man sich ab 60 Jahren (Frauen ab 59 Jahren) auszahlen lassen. Wer ein 3a- oder Freizügigkeitskonto auflöst, muss das ganze Guthaben auf diesem Konto beziehen. Teilbezüge sind nur erlaubt für die Finanzierung von Wohneigentum.

Teil des Einkommens spenden

Wer spendet, tut damit nicht nur Gutes, sondern spart auch Steuern. Bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen sind Spenden an anerkannte wohltätige Organisationen im Umfang von bis zu 20 Prozent des Reineinkommens (Basel-Stadt: 20 Prozent des Nettoeinkommens) abzugsfähig, im Kanton Baselland sogar unbeschränkt. 

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