Steuern sparen bei der Pensionierung
UnternehmerZeitung, 14.06.2010
Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Steuern erheblich senken, wenn sie die Pensionierung rechtzeitig vorbereiten.
Von Thomas Metzger, VZ VermögensZentrum, Zürich
Viele planen ihre Pensionierung weniger sorgfältig als eine zweiwöchige Ferienreise. Das kann mehr Steuern kosten als nötig. Vor allem die Art und der Zeitpunkt des Bezugs von Pensionskassen- und anderen Vorsorgeguthaben wirkt sich stark auf die Steuerbelastung im Ruhestand aus. Spätestens mit 55 ist es Zeit, die Planung der Pensionierung in Angriff zu nehmen.
PK-Einkauf prüfen und Potenzial erhöhen
In den Jahren vor der Pensionierung lohnt es sich am stärksten, Einkäufe in die Pensionskasse zu tätigen. Einerseits ist der Lohn und folglich auch die Steuerprogression in den Jahren vor der Pensionierung normalerweise am höchsten, was im Jahr der Einzahlung zu einer grösseren Steuerersparnis führt, als in Jahren mit tiefem Einkommen.
Andererseits wird der Einkaufsbetrag schon in wenigen Jahren wieder bezogen. Je länger das Geld bei der Pensionskasse liegt, desto kleiner wird die Rendite des PK-Einkaufs, weil sich die Steuerersparnis bei der Einzahlung mit der Zeit verwässert. Wer sich weniger als drei Jahre vor der Pensionierung einkauft, kann den Einkaufsbetrag nur als Rente beziehen. Ein Bezug in Kapitalform ist in so einem Fall aufgrund der Sperrfrist ausgeschlossen.
Viele Unternehmer haben sich bereits für die vollen ordentlichen Leistungen ihrer Pensionskasse eingekauft. Oft wären jedoch höhere Einkäufe möglich, weil die Vorsorgepläne in der Regel die gesetzlich erlaubten Möglichkeiten nicht ausnutzen.
Bei den meisten Plänen sind die jährlichen Sparprämien deutlich tiefer als die 25 Prozent des AHV-Jahreslohnes, die das Gesetz maximal erlaubt. Versichert ist zudem oft nicht der gesamte Lohn, sondern nur ein Teil davon. Werden die Sparbeiträge und der versicherte Lohn erhöht, ergeben sich für die Versicherten teils massiv höhere Einkaufs- und Steuersparpotenziale.
Rente oder Kapital beziehen?
Einen grossen Einfluss auf die Steuerbelastung nach der Pensionierung hat der Entscheid, ob man sein Pensionskassenguthaben als Rente bezieht oder mindestens teilweise auszahlen lässt. Die Rente muss man vollumfänglich als Einkommen versteuern. Die Steuer bei einem Kapitalbezug ist zwar relativ hoch, sie fällt jedoch nur einmal an.
Langfristig ist die Steuerbelastung beim Kapitalbezug in der Regel tiefer als beim Rentenbezug, weil nach der Kapitalauszahlung nur noch geringe steuerbare Erträge anfallen. Der Entscheid für oder gegen die Rente darf aber keineswegs nur aus steuerlichen Gründen gefällt werden. Wichtiger sind in der Regel andere Faktoren, unter anderem die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen.
Vorsorgebezüge zeitlich staffeln
Mehrere Tausend Franken Steuern – je nach Kanton sogar mehrere Zehntausend Franken – lassen sich in der Regel sparen, wenn man Pensionskassen-, Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben über mehrere Jahre verteilt bezieht. Für die Berechnung der Auszahlungssteuern zählen die Steuerbehörden alle Bezüge eines Jahres zusammen.
Je höher die Bezüge in einem Kalenderjahr sind, desto höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung. Nach Möglichkeit verteilt man die Bezüge also besser auf mehrere Steuerperioden. Das Säule-3a-Kapital kann man bis zu fünf Jahre vor dem regulären AHV-Alter auszahlen lassen.
Das Gleiche gilt für Guthaben auf Freizügigkeitskonten oder -policen. Der Bezug von Freizügigkeitsguthaben lässt sich auch aufschieben, falls das Reglement der Freizügigkeitsstiftung diese Möglichkeit vorsieht (bei Männern bis 70, bei Frauen bis 69). Die Steuerverwaltungen einzelner Kantone setzen hierfür allerdings voraus, dass man weiterhin erwerbstätig ist.
Wer über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleibt, darf auch den Bezug seiner 3a-Guthaben aufschieben und sogar weiterhin Beiträge in die dritte Säule einzahlen. Erst fünf Jahre nach dem ordentlichen AHV-Alter entfällt diese Möglichkeit und muss das 3a-Guthaben spätestens bezogen werden.
Ein möglichst später Bezug von Vorsorgeguthaben ist aus steuerlichen Gründen oft sinnvoll, weil man die Zins- und Dividendenerträge auf einem Freizügigkeits- oder einem 3a-Konto nicht als Einkommen versteuern und das Guthaben nicht als Vermögen muss.
Ein gestaffelter Bezug des Pensionskassenguthabens ist zum Beispiel bei einer schrittweisen Pensionierung möglich. Wer mit 60 Jahren sein Arbeitspensum von 100 auf 60 Prozent reduziert, kann bei vielen Pensionskassen 40 Prozent seines PK-Guthabens bereits dann beziehen.
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