Mehr Steuern sparen mit der Altersvorsorge
Tages-Anzeiger, 15.01.2010
Wie man die Einzahlung und den Bezug von Vorsorgeguthaben optimiert - die Tipps des Finanzexperten.
Von Thomas Metzger, Mitglied der Geschäftsleitung des VZ Vermögenszentrum
Der Staat fördert das Sparen für das Alter mit steuerlichen Anreizen. Einzahlungen in die Pensionskasse und in die Säule 3a darf man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zudem sind die Zinserträge auf diesen Vorsorgegeldern steuerfrei, und auf dem Guthaben wird auch keinerlei Vermögenssteuer fällig.
Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Beim Bezug dieser Guthaben bittet der Fiskus zur Kasse. Renten sind als Einkommen zu versteuern. Bezüge in Kapitalform werden separat vom übrigen Einkommen und zu einem niedrigeren Steuersatz als gewöhnliches Einkommen besteuert. Wer weiss, worauf es ankommt, kann die Steuern sowohl bei der Einzahlung von Vorsorgeguthaben als auch später beim Bezug dieser Guthaben optimieren.
Wann einzahlen?
Dass freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse steuerlich attraktiv sind, ist vielen bekannt. Weniger bekannt ist hingegen, dass sich solche sogenannten PK-Einkäufe besonders dann lohnen, wenn sie kurz vor der Pensionierunggetätigt werden.
Einerseits ist der Lohn und folglich auch die Steuerprogression in den Jahren vor der Pensionierung normalerweise am höchsten, was im Jahr der Einzahlung zu einer grösseren Steuerersparnis führt als in Jahren mit tiefem Einkommen. Andererseits wird der Einkaufsbetrag schon in wenigen Jahren wieder bezogen. Je länger das Geld bei der Pensionskasse liegt, desto kleiner wird die Rendite des PK-Einkaufs, weil sich die Steuerersparnis bei der Einzahlung mit der Zeit verwässert.
Es lohnt sich also allenfalls, den Betrag anderweitig anzulegen und erst etwa drei bis fünf Jahre vor der Pensionierung in die PK einzuzahlen. Wer sich weniger als drei Jahre vor der Pensionierung einkauft, kann den Einkaufsbetrag nur noch als Rente beziehen.
Rente oder Kapital?
Einen grossen Einfluss auf die Steuerbelastung nach der Pensionierung hat der Entscheid, ob man sein Pensionskassenguthaben als Rente bezieht oder mindestens teilweise auszahlen lässt. Die Pensionskassenrente ist vollumfänglich als Einkommen zu versteuern. Der Kapitalbezug hingegen unterliegt einer einmaligen, dafür aber reduzierten Steuer.
Steuerlich ist der Kapitalbezug auf Dauer häufig attraktiver, weil nach der Kapitalauszahlung nur noch geringe steuerbare Erträge anfallen. Die Anmeldefrist für einen Kapitalbezug beträgt je nach Pensionskasse bis zu drei Jahre.
Bezüge zeitlich staffeln
Mehrere Tausend Franken Steuern lassen sich in der Regel sparen, wenn man Pensionskassen-, Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben über mehrere Jahre verteilt bezieht. Für die Berechnung der Auszahlungssteuern zählen die Steuerbehörden nämlich alle Bezüge eines Jahres zusammen, im Kanton Zürich wie in den meisten anderen Kantonen auch die des Ehepartners. Je höher die Bezüge sind, die in ein einziges Jahr fallen, desto höher ist auch die prozentuale Steuerbelastung. Nach Möglichkeit verteilt man die Bezüge also besser auf mehrere Steuerperioden.
Dafür gibt es genügend Spielraum: Das Säule-3a-Kapital kann man sich bis zu fünf Jahre vor Erreichen des regulären AHV-Alters auszahlen lassen. Das Gleiche gilt für Guthaben auf Freizügigkeitskonten oder -policen. Andererseits lässt sich der Bezug von Freizügigkeitsguthaben aufschieben, falls das Reglement der Freizügigkeitsstiftung diese Möglichkeit vorsieht (bei Männern bis 70, bei Frauen bis 69). Wer über dasordentliche Pensionierungsalter hinaus erwerbstätig bleibt, darf auch den Bezug seiner Säule-3a-Guthaben aufschieben.
Ein möglichst später Bezug von Vorsorgeguthaben ist aus steuerlichen Gründen oft sinnvoll, weil man die Zins- und Dividendenerträge auf einem Freizügigkeits- oder einem Säule-3a-Konto nicht als Einkommen und das Guthaben nicht als Vermögen versteuern muss.
Ein gestaffelter Bezug des Pensionskassenguthabens ist nur in wenigen Fällen möglich, zum Beispiel bei einer schrittweisen Pensionierung. Wer beispielsweise mit 60 Jahren sein Arbeitspensum von 100 auf 60 Prozent reduziert, kann bei vielen Pensionskassen 40 Prozent seines PK-Guthabens bereits dann beziehen.
Riesiges Sparpotenzial
Das folgende Beispiel zeigt, wie gross das Sparpotenzial von gestaffelten Vorsorgebezügen ist: Ein Ehepaar in Zürich verfügt über Pensionskassen- und Säule-3a-Guthaben von insgesamt 800 000 Franken (siehe Tabelle). Gehen beide Ehepartner im gleichen Jahr in Pension - zum Beispiel mit 64 Jahren - und beziehen sie ihre beiden Säule-3a-Guthaben erst dann, zahlen sie insgesamt 96 770 Franken Steuern. Verteilen sie ihre Vorsorgebezüge über mehrere Jahre, fallen 51 800 Franken Steuern an. Die Steuerersparnis beträgt in diesem Beispiel fast 45 000 Franken.
Wohnortwechsel lohnt sich
Wenn ein Bezug von Vorsorgeguthaben bevorsteht, kann sich auch ein Wohnortwechsel auszahlen. Die Steuern auf Kapitalbezügen fallen von Kanton zu Kanton unterschiedlich aus. Bei einem Pensionskassenbezug von 500 000 Franken zum Beispiel werden bei Verheirateten in Zürich 44 500 Franken Steuern fällig. In Chur fallen knapp 25 000 Franken an, in Schaffhausen 31 500 Franken, in Zug 31 700 Franken und in Schwyz 33 200 Franken.
Wer im Ausland wohnt, wenn er Geld aus der zweiten Säule oder aus der Säule 3a bezieht, zahlt eine Quellensteuer anstelle der Kapitalsteuer. In so einem Fall lohnt es sich oft, das Guthaben zu einer Freizügigkeits- oder Vorsorgestiftung mit Sitz in einem Kanton mit niedrigen Quellensteuern zu transferieren und es erst dann zu beziehen.
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