Das verkannte Sparpotenzial der Pensionskassen
Basler Zeitung, 14.08.2010
Viele nutzen das Sparpotenzial, das ihre Pensionskasse bietet, nicht aus. Sie zahlen weniger ein, als erlaubt ist, und beziehen ihr Guthaben bei der Pensionierung steuerlich nicht optimal.
Von Serge Lutgen, VZ Vermögenszentrum
Pensionskassenguthaben geniessen grosse steuerliche Vorteile: Einzahlungen in die Pensionskasse darf man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das Guthaben ist dabei nicht als Vermögen und die Zinserträge sind nicht als Einkommen zu versteuern. Diese Vorteile machen freiwillige Einzahlungen (sogenannte Einkäufe) trotz der aktuell tiefen Verzinsung sehr attraktiv-besonders für Erwerbstätige mit hohem Einkommen, die kurz vor der Pensionierung stehen.
Die Rendite eines Pensjonskasseneinkaufs ist umso grösser, je höher die Steuerersparnis bei der Einzahlung ist und je kürzer das Geld in der Pensionskasse bleibt. Wie viel ein Versicherter maximal in eine Pensionskasse einzahlen darf, hängt davon ab, wie der Vorsorgeplan der Pensionskasse ausgestaltet ist. Viele Vorsorgepläne nützen den gesetzlichen Spielraum bei Weitem nicht aus. Den Versicherten entgehen dadurch massive Steuerersparnisse.
Werden im Vörsorgeplan der Pensionskasse die reglementarischen Sparbeiträge erhöht, steigt auch das Einkaufspotenzial. Somit können ältere Versicherte dann schnell einnjal einige Hunderttausend Franken mehr freiwillig in die Pensionskasse einzahlen als bisher. Dabei lassen sich die höheren Sparbeiträge unter Umständen ohne Mehrkosten für den Arbeitgeber einfuhren.
Ausserdem lässt sich der Kreis der Personen, die in den Genuss der besseren Leistungen kommen, bei Bedarfstark einschränken. So beispielsweise auf die Kadermitarbeitenden oder zumindest auf einen Teil davon. Bei einer modernen Pensionskassenlösung können Versicherte zudem für Sparbeiträge auf Lohnteile über 123120 Franken selber bestimmen, wie diese Beiträge angelegt werden.
So können sie auf einem Teil ihres Altersguthabens unter Umständen eine höhere Rendite erzielen als mit der Anlagestrategie, welche die Pensionskasse fährt. Bei so einer individuellen Lösung werden keine Beiträge zur Bildung von Wertschwankungsreserven erhoben; andere Versicherte werden also nicht quersubventioniert. Im Gegenzug hat der Versicherte bei einem Teil seines Pensionskassenguthabens allerdings keinen Anspruch auf eine Mindestverzinsung. Der Versicherte muss dann allfällige Anlageverluste selber tragen.
Ein grosses Optimierungspotenzial besteht auch beim Bezug des Pensionskassenguthabens bei der Pensionierung. Rein steuerlich fährt man mit einem Kapitalbezug anstelle eines Rentenbezugs auf Dauer oftmals besser. Andere Vor- und Nachteile der beiden Bezugsvarianten stehen bei diesem Entscheid aber in der Regel stärker im Vordergrund als die steuerlichen Auswirkungen.
Wer sich das Pensionskassenguthaben oder einen Teil davon auszahlen lässt, sollte es nicht im gleichen Jahr beziehen wie Guthaben auf Freizügigkeits- oder 3a-Konten. So kann der Pensionär die Progression bei der Auszahlungssteuer brechen und damit oft mehrere Tausend Franken an Steuern sparen. Wenn ein Bezug von Vorsorgeguthaben bevorsteht, kann sich auch ein Wohnortwechsel auszahlen. Die Steuern auf Kapitalbezüge sind jedoch von Kanton zu Kanton jeweils unterschiedlich.
Bei einem Pensionskassenbezug von 500000 Franken werden beispielsweise bei Verheirateten in Basel rund 47400 Franken Steuern fällig. In Liestal sind es 34300 Franken und in Chur, wo die Steuerbelastung in diesem Beispiel am tiefsten ist, nur knapp 25 000 Franken.
Wer im Ausland wohnt, wenn er Geld aus der zweiten Säule bezieht, zahlt eine Quellensteuer anstelle der Kapitalsteuer. In so einem Fall lohnt es sich oft, das Guthaben zu einer Freizügigkeitsstiftung mit Sitz in einem Kanton mit niedrigen Quellensteuern zu transferieren und es erst dann zu beziehen.
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