So lässt sich die Frühpensionierung finanzieren

Basler Zeitung, 23.06.2012

Wie man bei einem vorzeitigen Berufsausstieg eine Einkommenseinbusse vermeiden kann.

Von Thomas Muggler, Pensionierungsexperte beim VZ VermögensZentrum Basel

Viele Arbeitnehmende möchten sich frühzeitig aus dem Berufsleben zurückziehen. Vorzeitige Bezüge von Leistungen der AHV und der Pensionskasse schmälern jedoch das Einkommen im Ruhestand. Männer können die AHV-Rente schon mit 63 oder 64 Jahren beziehen, Frauen mit 62 oder 63. Die Rente wird im Gegenzug lebenslang um 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr gekürzt.

Die meisten Pensionskassen lassen einen frühzeitigen Bezug der Altersleistungen ab 58 oder 60 Jahren zu. Bei einem vorzeitigen Bezug ist das Alterskapital kleiner als bei einer ordentlichen Pensionierung, weil Beitragsjahre und Zinsgutschriften wegfallen. Zudem wird der Umwandlungssatz gekürzt, mit dem Pensionskassen das Guthaben in eine lebenslange Rente umrechnen. Bei den meisten Pensionskassen sinkt die Rente um fünf bis sieben Prozent pro Vorbezugsjahr.

PK-Guthaben aufstocken

Einkommenseinbussen lassen sich vermeiden oder zumindest vermindern, wenn man das Pensionskassenguthaben rechtzeitig mit freiwilligen Einzahlungen aufstockt. Solche sogenannten Einkäufe können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, sodass der Fiskus einen Beitrag an die Kosten der Frühpensionierung leistet.

Bei einigen Pensionskassen können Versicherte, die ihr reguläres Einkaufspotenzial bereits ausgeschöpft haben, zusätzliche Einzahlungen für eine Frühpensionierung tätigen. Wer das Pensionskassenguthaben oder mindestens einen Teil davon bei der Pensionierung in Kapitalform beziehen möchte, muss sich spätestens drei Jahre davor einkaufen. Für Rentenbezüge gilt diese Sperrfrist nicht.

Kasse in Unterdeckung

Gut überlegen muss man sich einen Einkauf, wenn sich die Pensionskasse in einer Unterdeckung befindet. Sanierungsmassnahmen der Pensionskasse können die Rendite des Einkaufs erheblich schmälern. Noch gravierender ist es, wenn ein Unternehmen restrukturiert wird, in Konkurs geht oder einen namhaften Teil der Belegschaft entlässt.

In so einem Fall kann es zur Teilliquidation kommen und die Pensionskasse ist gezwungen, die Sparguthaben um den Betrag der Unterdeckung zu kürzen. Das könnte einen Einkauf sogar zu einem Verlustgeschäft machen.

Frühpensionierte können die Zeit bis zur ordentlichen Pensionierung auch mit privaten Ersparnissen finanziell überbrücken. Säule-3a-Guthaben zum Beispiel kann man schon fünf Jahre vor Erreichen des AHV-Alters ohne Weiteres beziehen und so allenfalls einen AHV-Vorbezug umgehen. Häufig nicht empfehlenswert ist hingegen der Bezug einer Überbrückungsrente der Pensionskasse. Die Frühpensionierten müssen die Überbrückungsrente meistens selbst finanzieren. Die ausbezahlten Renten werden vom Pensionskassenguthaben abgezogen.

Zudem steigen mit der Überbrückungsrente in der Regel die AHV-Beiträge, die Frühpensionierte zahlen müssen, bis sie ihr reguläres AHV-Alter erreicht haben. Die AHV-Beiträge fallen umso höher aus, je höher das Renteneinkommen und das Vermögen eines Frühpensionierten sind. Der Bezug einer Überbrückungsrente ist vor allem dann interessant, wenn sich der Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligt oder wenn man von einer stark verkürzten Lebenserwartung ausgehen muss.

Gestaffelte Pensionierung

Lässt sich eine Frühpensionierung nicht finanzieren, kommt vielleicht eine schrittweise Reduktion des Arbeitspensums infrage. Reicht das verbleibende Erwerbseinkommen nicht, um finanziell über die Runden zu kommen, lassen viele Pensionskassen einen vorzeitigen Bezug der Altersleistungen im Umfang zu, in dem das Arbeitspensum reduziert wird. Wenn das Guthaben als Kapital bezogen wird, lassen sich mit einer gestaffelten Pensionierung auch Steuern sparen. Bei mehreren Teilbezügen fallen wegen der Steuerprogression weniger Steuern an als beim Bezug des gesamten Kapitals.

Und dank des Teilzeiteinkommens entfallen häufig auch die AHV-Beiträge, die man im Fall einer Frühpensionierung zahlen müsste.

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