Pensionskasse: Rente oder Kapital beziehen?
UnternehmerZeitung, 02.03.2010
Angehende Pensionierte müssen sich entscheiden, ob sie sich ihr Guthaben auszahlen lassen oder als Rente beziehen wollen. Eine allgemein gültige Empfehlung gibt es nicht: Je nach familiärer und finanzieller Situation ist die eine oder andere Variante vorteilhafter.
Von Thomas Metzger, VZ VermögensZentrum, Zürich
Am 7. März stimmt das Schweizer Volk über die Senkung des gesetzlichen Pensionskassen-Umwandlungssatzes ab. Nach dem Willen des Parlaments soll der Satz für obligatorische Pensionskassenguthaben bei einer Pensionierung im regulären Rentenalter auf 6,4 Prozent gesenkt werden.
2010 beträgt der Satz für Männer 7 Prozent, für Frauen 6,95 Prozent. Bis 2014 sinkt er schrittweise auf 6,8 Prozent für beide Geschlechter; das hat das Parlament bereits 2005 entschieden. Die Rente wird also finanziell immer weniger attraktiv - unabhängig davon, ob das Stimmvolk demnächst einer noch stärkeren Senkung des Umwandlungssatzes zustimmt oder nicht.
Für überobligatorische Guthaben gelten übrigens bei etlichen Pensionskassen schon seit einigen Jahren deutlich tiefere Umwandlungssätze von meist 5,8 Prozent für Männer und 5,6 Prozent für Frauen.
Vor- und Nachteile des Rentenbezugs
Es sind vor allem zwei Gründe, die für den Bezug einer Rente sprechen: Die Rente ist bis ans Lebensende garantiert, und als Rentner muss man sich nicht um die Anlage des Guthabens kümmern.
Wer sein Pensionskassenguthaben als Rente bezieht, muss sich jedoch bewusst sein, dass dieses Einkornmen wegen der Teuerung über die Jahre normalerweise deutlich an Wert verliert. Die meisten Pensionskassen gleichen die Teuerung in der Regel nicht oder nur teilweise aus.
Bei einer jährlichen Inflation von zwei Prozent, die nicht ausgeglichen wird, sinkt die Kaufkraft einer Rente von heute 3 000 Franken in zehn Jahren auf 2 450 Franken, in 20 Jahren auf 2 000 Franken und in 30 Jahren auf 1 640 Franken. Viele Rentner können sich über die Jahre also immer weniger leisten. Der entscheidende Nachteil des Rentenbezugs sind für viele die schlechteren Leistungen für die Hinterbliebenen.
Der überlebende Ehepartner oder eingetragene Partner erhält meistens nur 60 Prozent der Pensionskassenrente seines verstorbenen Partners. Zusammen mit der Kürzung der AHV-Rente schrumpft das Einkommen des überlebenden Partners so stark, dass er sich finanziell oft einschränken muss. Kinder, die erwachsen sind und ihre Ausbildung abgeschlossen haben, bekommen in der Regel gar nichts, wenn der Rentenbezüger gestorben ist.
Bei einigen Pensionskassen gehen auch Konkubinatspartner leer aus. Nach dem Tod der rentenberechtigten Personen verfällt das noch nicht aufgebrauchte Kapital zugunsten der Pensionskasse.
Mehr Flexibilität beim Kapitalbezug
Wer sein Pensionskassenguthaben auszahlen lässt, kann frei darüber verfügen und die Höhe der Bezüge nach seinen Bedürfnissen festlegen. In den ersten Jahren nach der Pensionierung kann man sich zum Beispiel ein höheres Einkommen auszahlen oder einmal einen grösseren Betrag abzweigen, etwa um das Haus zu renovieren oder um den Kindern einen Erbvorbezug auszuzahlen.
Das Geld, das beim Tod noch nicht aufgebraucht ist, gehört den Hinterbliebenen. Das verbessert in vielen Fällen die finanzielle Situation des überlebenden Ehe- oder Konkubinatspartners. Voraussetzung ist allerdings, dass man den Partner ehe- und erbrechtlich so weit wie möglich begünstigt. Der Kapitalbezug ist zudem auf Dauer steuerlich attraktiver als die Rente. Die Pensionskassenrente ist vollumfänglich als Einkommen steuerbar.
Der Kapitalbezug hingegen wird nur einmal besteuert, und zwar getrennt vom übrigen Einkommen im Jahr der Kapitalauszahlung und zu einem tieferen Steuersatz. Das ausbezahlte Kapi-¦tal wird Teil des steuerbaren Vermögens, die Vermögenserträge werden als Einkommen besteuert. Nach der Kapitalauszahlung fallen jedoch nur noch geringe steuerbare Erträge an, und die Vermögenssteuern sind in der Schweiz verhältnismässig gering.
Die Höhe und Sicherheit des Einkommens bei einem Kapitalbezug hängen davon ab, wie das Geld angelegt ist. Im Gegensatz zur Rente trägt der Pensionierte das Anlagerisiko selbst. Auch auf diesem Weg kann er ein sicheres Einkommen bis zum Lebensende erwirtschaften. Entscheidend ist die richtige Anlagestrategie, die auf seine Bedürfnisse abgestimmt ist.
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