Die Übergabe der eigenen Firma rechtzeitig regeln
Basler Zeitung, 31.07.2010
Steuerliche Neuerungen erleichtern die Nachfolgeplanung - doch diese braucht Zeit
Daniel Würmlin, VZ VermögensZentrum
Viele Unternehmerschieben die Nachfolgeregelung auf die lange Bank. Das ist gefährlich für die Firma. In der Schweiz gehen jedes Jahr etwa 20000 Arbeitsplätze aufgrund schlecht geplanter Nachfolgeprozesse verloren. Häufigster Grund: Die Nachfolgefrage wird so lange verdrängt, bis es zu spät ist. Auch steckt bei vielen Selbstständigerwerbenden praktisch das gesamte Vermögen und damit die Altersvorsorge in der Firma. Erst ein Verkauf ermöglicht in der Regel den finanziell sorgenfreien Lebensabend.
Bis eine gute Nachfolgeregelung gefunden und erfolgreich umgesetzt ist, dauert es erfahrungsgemäss mindestens drei bis fünf Jahre. Die Suche nach einem passenden Nachfolger erweist sich oft als schwieriger, als viele meinen - besonders, wenn niemand aus der eigenen Familie das Unternehmen übernehmen möchte oder sich als Firmenpatron eignet.
Strebt der Firmenbesitzer eine familienexterne Übergabe an, muss er das Unternehmen attraktiv machen für einen Verkauf. Die operative Rentabilität muss verbessert werden: Unrentable Bereiche sind zu sanieren oder allenfalls sogar zu liquidieren.
Je nach Ausgangslage drängt sich ein Wechsel der Gesellschaftsform auf, zum Beispiel von einer Einzelfirma in eine Aktiengesellschaft. Dabei gilt es mehrjährige steuerliche Sperrfristen zu beachten. Meist ist es zudem ratsam, nicht betriebsnotwendige Mittel - zum Beispiel ein sich im Firmenbesitz befindliches Ferienhaus oder übermässig hohe finanzielle Reserven steuerlich möglichst optimal in das private Vermögen zu überführen.
Die Steuerfolgen waren bis vor Kurzem mit ein Grund, weshalb viele Nachfolgeregelungen nicht oder nur zögerlich angegangen wurden. Steuern und Sozialabgaben verschlangen oft mehr als die Hälfte des Nettoerlöses. Oft war auch nicht ganz klar, wann welche Steuer bei der Übergabe eines Unternehmens anfällt.
Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II traten jedoch bereits 2007 steuerliche Erleichterungen beim Verkauf einer Firma von einer Privatperson an eine Gesellschaft in Kraft. Diese Bestimmungen wurden vor Kurzem nochmals erheblich gelockert. Weitere steuerliche Erleichterungen bei Firmenübergaben werden per Anfang 2011 in Kraft treten. So werden unter anderem Liquidationsgewinne bei der direkten Bundessteuer künftig nur noch zu einem Fünftel des ordentlichen Steuersatzes besteuert - analog der Besteuerung von Kapitalbezügen aus Vorsorge. Ähnliche Regelungen sind auch in den Kantonen geplant.
Für Selbstständigerwerbende gilt zudem, dass sie Liegenschaften steuerfrei aus ihrer Firma in ihr Privatvermögen übernehmen können und sie vermieten dürfen. Die Steuer bei der Handänderung von der Firma zur Privatperson wird aufgeschoben und ist erst bei einem späteren Verkauf an Dritte fällig.
Geht das Unternehmen an Erben wie etwa an den Ehepartner oder an die Kinder, wird die Besteuerung ab kommendem Jahr bis zu einem allfälligen Verkauf an Dritte aufgeschoben.
Eine Vorlaufzeit von mehreren Jahren ist nicht nur wichtig für die Suche nach einem geeigneten Nachfolger und die Optimierung der Steuerfolgen, sondern auch im Hinblick auf die Sicherung des Einkommens im Ruhestand und die künftige Organisation des Vermögens. Stammt der Nachfolger aus der eigenen Familie, stellen sich zudem erbrechtliche Fragen, die am besten schon frühzeitig im Einvernehmen mit allen Erbberechtigten gelöst werden. Schwierig gestalten sich diese Fragen vor allem dann, wenn nebst dem Unternehmen kaum andere private Vermögenswerte vorhanden sind, mit denen die Ansprüche der übrigen Erben befriedigt werden können.
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