Benachteiligte Erben müssen rasch handeln

Sonntag, 04.03.2010

Das Erbrecht schreibt vor, dass bestimmte Personen einen Mindestanteil am Erbe erhalten, den sogenannten Pflichtteil.

Von Serge Lutgen, VZ VermögensZentrum

Zu den pflichtteilsgeschützten Erben gehören der Ehepartner und die Nachkommen. Wenn keine Nachkommen da sind, haben auch die Eltern Anspruch auf einen Pflichtteil. Pflichtteile lassen sich nur in sehr seltenen Fällen rechtsgültig umgehen, zum Beispiel, wenn der Erbe gesetzliche Unterstützungspflichten missachtet hat.

Wer der Ansicht ist, dass seine gesetzlichen Erbrechte verletzt worden sind, kann das Testament innerhalb eines Jahres nach der Eröffnung gerichtlich anfechten. Es empfiehlt sich allerdings, möglichst rasch zu handeln - am besten, noch bevor ein Erbschein ausgestellt ist und die Erben Zugriff auf die Erbschaft erhalten.

Haben Erben das Geld, das ihnen im Prinzip nicht zustünde, bereits ausgegeben, kann ihnen keine Bereicherung vorgeworfen werden - sofern sie nicht wissen konnten, dass dadurch Pflichtteile verletzt wurden.
 

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