Steuern sparen mit Pensionskassen-Optimierungen
Zürcher Wirtschaft, 16.02.2012
Unternehmer, Kadermitarbeiter und Inhaber von kleinen und mittelständischen Betrieben schöpfen ihre Möglichkeiten in der beruflichen Vorsorge in der Regel nicht aus. Dabei könnten sie auf diesem Weg Steuern sparen und ihr Gesamteinkommen zum Teil erheblich erhöhen.
Von Simon Tellenbach,VZ VermögensZentrum
Inhaber von Aktiengesellschaften und GmbHs, die sich den Gewinn ihrer Firma grösstenteils als Dividende auszahlen, können mit einerAnpassung ihrer Gehalts- und Dividendenanteile ihre Steuern und gleichzeitig ihre berufliche Vorsorge optimieren. Für Firmenbesitzer oder Mitinhaber ist es steuerlich vorteilhaft, die Dividendenbezüge auf ein Minimum zu reduzieren und sich im Gegenzug mehr Lohn auszuzahlen.
Das Mehreinkommen sorgt zwar für höhere Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge an die erste und zweite Säule. Da der Firmengewinn entsprechend niedriger ausfällt, zahlt ihr Unternehmen jedoch deutlich weniger Ertragsteuern.
Dividende runter, Lohn rauf
Höhere Pensionskassen-Sparbeiträge und tiefere Ertragssteuern erhöhen das Gesamteinkommen um Tausende Franken. Im Beispiel beträgt der Firmengewinn 250’000 Franken. Zahlt sich der Inhaber 100’000 Franken als Dividende und den Rest als Lohn aus, liegt die Steuerbelastung in der Firma und auf privater Seite bei insgesamt 71’000 Franken.
Mit 20’000 Franken PK-Beiträgen kommt er auf 166’000 Franken Gesamteinkommen nach Steuern und AHV-Beiträgen. Zahlt er sich nur 30’000 Franken als Dividende aus und erhöht sein Gehalt, steigen AHV- und PK-Beiträge, aber Firmengewinn und Ertragssteuern sind niedriger. Die höheren PK-Beiträge führen zu 8’000 Franken mehr Gesamteinkommen.
Dieses Modell kommt aber nur zum Tragen, wenn Inhaber eine qualifizierte Firmenbeteiligung besitzen, in der Regel ab 10 Prozent. Damit erfüllen sie die Voraussetzung, um von der privilegierten Dividendenbesteuerung zu profitieren. Denn Firmeninhaber versteuern Dividenden doppelt: Das Unternehmen zahlt auf den Gewinn Ertragsteuern, und sie selbst müssen die Dividende als Einkommen versteuern. Für sie liegt der Steuersatz beim Bund bei 40 Prozent, bei den Kantonen 30 bis 80 Prozent unterdemfür das ordentliche Einkommen.
Das PK-Einkaufspotenzial erhöhen
Hohe Lohnbezüge haben den Vorteil, dass sich neben den Sparbeiträgen auch das Potenzial für freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse erhöht. Das ist steuerlich sehr attraktiv, denn Sparbeiträge und Einkäufe können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Gesetzlich erlaubt sind Sparbeiträge in Höhe von bis zu 25 Prozent des AHV-Bruttoeinkommens. Unternehmer und Selbständigerwerbende sollten diesen Wert voll ausschöpfen.
Ein Beispiel verdeutlicht das Einkaufs-Potenzial. Ein Firmeninhaber mit einem Jahreseinkommen von 200’000 Franken versichert den Lohnanteil zwischen dem Koordinationsabzug von 24’360 Franken und 120’000 Franken mit einem Sparbeitrag von 15 Prozent. Pro Jahr zahlt er 14’350 Franken in die Pensionskasse ein. Mit einem erhöhten Sparbeitrag von 25 Prozent auf den gesamten Lohn würde er jedes Jahr 50’000 Franken einzahlen. Sein mögliches PK-Guthaben würde sich von 532’000 auf 1’853’000 Franken erhöhen.
Er kann folglich über 1,3 Mio. Franken mehr freiwillig in die Pensionskasse einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Steuern sparen mit Kadervorsorge
Auch für Kadermitarbeiter ohne finanzielle Beteiligung am Arbeitgeber sind Pensionskassen-Sparbeiträge attraktiv. Anstelle eines höheren Lohnes können Arbeitgeber für Kadermitarbeiter Mehrbeiträge in die Pensionskasse einzahlen. Für Arbeitgeber lassen sich solche Verlagerungen von Lohnzahlungen zu PK-Beiträgen kostenneutral ausgestalten. Der tiefere Lohn senkt das steuerbare Einkommen. Werden neben dem Nettolohn auch die PK-Beiträge berücksichtigt, nimmt das Gesamteinkommen zu.
Steuergünstige Auszahlung von PK-Kapital
Wer sein Pensionskassenkapitel gestaffelt in unterschiedlichen Steuerjahren bezieht, kann noch einmal kräftig Steuern sparen. Dafür sollten die Sparbeiträge in mehrere Vorsorgegefässe einbezahlt werden. Moderne Pensionskassen-Lösungen sehen die Aufteilung in eine Basisvorsorge und eine Zusatzvorsorge vor. Attraktive Zusatzvorsorgelösungen ermöglichen den Versicherten Flexibilität bezüglich der Sparbeiträge und deren Anlagestrategie.
Würde man zum Beispiel im Kanton Zürich zur Pensionierung ein Pensionskassenkapital von 1,6 Mio. Franken in einem Steuerjahr beziehen, wären 265’300 Franken Steuern fällig. Wird dasselbe Pensionskassenkapital aber auf mehrere Vorsorgegefässe verteilt und in verschiedenen Steuerjahren bezogen, resultieren daraus massive Steuereinsparungen. In unserem Beispiel reduziert sich die Steuerbelastung um 92’800 Franken.
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