Individuelle Bedürfnisse abdecken

AWP Soziale Sicherheit, 09.11.2011

Viele Pensionskassen könnten Kadermitarbeitenden bessere Bedingungen bieten. Wie lässt sich der Spielraum nutzen, den der Gesetzgeber im Jahr 2006 geschaffen hat?

Von Simon Tellenbach, Geschäftsführer Sammelstiftung VZ Vermögenszentrum

Viele Unternehmen bieten ihren Kadermitarbeitern eine Zusatzvorsorge. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung solcher Vorsorgelösungen haben sich im Jahr 2006 geändert. Die Praxis zeigt, dass viele Vorsorgepläne den gesetzlichen Spielraum nicht ausnutzen.

Mit einer modernen Vorsorge können Kadermitarbeiter erheblich Steuern sparen. Gleichzeitig kann eine Kadervorsorgelösung flexibel ausgestaltet werden und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Führungskräfte berücksichtigen.

Weniger Steuern

Für Gutverdienende lohnt es sich aus steuerlichen Gründen, möglichst viel in die Pensionskasse einzuzahlen. Sparbeiträge und freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Diese Einzahlungen werden bis zum Bezug steuerfrei im Rahmen der 2. Säule geführt. Beim Kapitalbezug werden die Vorsorgegelder zum begünstigten Satz besteuert. Mit diesem Steuervorteil kann bereits eine beachtliche Rendite erzielt werden.

Viele Pensionskassenlösungen ermöglichen solche freiwilligen Einkäufe nur begrenzt. Wie stark eine bestehende Vorsorge optimiert werden kann, zeigt folgendes Beispiel: Ein 55-jähriger Geschäftsführer verdient 280 000 Franken im Jahr. Der aktuelle Vorsorgeplan versichert den Lohn zwischen 24 360  Koordinationsabzug) und 150 000 Franken.

Die Sparquote beträgt insgesamt 15% des versicherten Lohnes. Erhöht der Arbeitgeber gleichzeitig die Sparquote auf das gesetzliche Maximum von 25% und den versicherten Lohn auf 280 000 Franken, steigen die Sparbeiträge von 19 000 auf 70 000 Franken. Die zusätzlichen Sparbeiträge reduzieren das steuerbare Einkommen, und mit dem Ausbau erhöht sich auch das Einkaufspotenzial des Geschäftsführers.Er kann nun über 2 Mio. Franken mehr als bisher freiwillig in die Pensionskasse einzahlen und diesen Betrag von seinem steuerbaren Einkommen abziehen.

Eine Erhöhung der Sparquote bedeutet bei gleichbleibendem Lohn höhere Kosten für den Arbeitgeber. Um Mehrkosten zu vermeiden, kann er mit dem Einverständnis der Kadermitarbeiter die Bruttolöhne senken und gleichzeitig seine Beiträge an die Pensionskasse erhöhen. Der Nettolohn der Kadermitarbeiter fällt dadurch zwar etwas tiefer aus als vorher. Wegen der tieferen Steuerbelastung und der höheren Sparbeiträge erhöht sich jedoch ihr Gesamteinkommen. Gleichzeitig schafft der optimierte Vorsorgeplan zusätzliches Einkaufspotenzial.

Die Kosten für den Arbeitgeber können unter dem Strich sogar tiefer ausfallen, weil durch die tieferen Bruttolöhne die Beiträge an die 1. Säule abnehmen.

Mehr Individualität und Flexibilität

Die meisten Pensionskassenlösungen sehen altersbezogene Sparbeiträge vor. Solche Lösungen berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Kadermitarbeiter. Aus diesem Grund ermöglicht der Gesetzgeber seit 2006 wählbare Sparpläne für die Versicherten.

Der Arbeitgeber definiert dabei für seinen Teil eine fixe Sparquote. Die Versicherten können für ihren Teil aus maximal drei unterschiedlich hohen Sparquoten wählen. Mit einer solchen Lösung stellt der Arbeitgeber sicher, dass er sämtliche Führungspersonen gleich behandelt. Und die Kadermitarbeiter können ihre Sparbeiträge auf die persönlichen Bedürfnisse abstimmen und gleichzeitig ihr persönliches Einkaufspotenzial sowie das Nettoeinkommen steuern.

Moderne Vorsorgelösungen sehen nicht nur flexible Sparbeiträge vor, sondern ermöglichen auch individuelle Anlagestrategien. Für Sparbeiträge auf Lohnteilen über 125 280 Franken können die Versicherten selbst entscheiden, wie ihre Vorsorgegelder angelegt werden sollen. Solche Entscheide können selbständig, unabhängig von den anderen Versicherten, getroffen werden. So kann die Anlagestrategie auf die Risikobereitschaft und den Anlagehorizont abgestimmt werden.

Junge Versicherte mit langem Anlagehorizont können beispielsweise höhere Anlagerisiken eingehen als Versicherte, die kurz vor der Pensionierung stehen. Die gewählte Anlagestrategie muss die Vorschriften nach BVV2 einhalten. Der Gesetzgeber stellt mit diesen Einschränkungen sicher, dass nicht zu hohe  Anlagerisiken eingegangen werden und das Portefeuille angemessen diversifiziert ist.

Der Anlageerfolg der Vorsorgegelder wird in einem solchen Modell vollumfänglich dem persönlichen Guthaben der Versicherten gutgeschrieben. Für die  Pensionskasse heisst das, dass sie für diese Beiträge keine Reserven bilden muss, denn die Versicherten verzichten auf eine Zinsgarantie. Die Vorsorgepläne der meisten Stiftungen sind nicht sehr flexibel. Wählbare Sparquoten oder individuelle Anlagestrategien ermöglichen nur wenige Vorsorgeeinrichtungen.

Eine Zusatzvorsorge bei einer Sammelstiftung, die auf individuelle Vorsorgepläne spezialisiert ist, kann deshalb eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Vorsorgeplänen einer Stiftung sein.

Bedarfsgerecht absichern

Für Führungskräfte ist es wichtig, dass sie bei einer Invalidität genügend abgesichert sind. Auch im Todesfall sollen die Hinterlassenen bedarfsgerechte Leistungen erhalten. Gleichzeitig sollen «zu hohe» Lohnnebenkosten für die Risikoleistungen vermieden werden. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, den für die Invaliden- und Todesfallleistungen als Basis geltenden Lohn zu begrenzen.

Durch eine separate Zusatzlösung bei einer Stiftung, die sich auf Kaderlösungen spezialisiert hat, sind zudem Einsparungen im Bereich der Risikoprämien möglich. Solche Stiftungen haben wegen des Versichertenkreises ein günstiges Risiko und dementsprechend tiefe Prämien.

Ein moderner Vorsorgeplan bietet Kadermitarbeitern in der Regel die Möglichkeit, ihre Altersleistungen durch Teilpensionierung schrittweise zu beziehen und weiterhin den vollen Lohn zu versichern, den sie vor der Reduktion ihres Arbeitspensums hatten. Er ermöglicht zudem nicht nur Einkäufe bis zur Höhe der  reglementarischen Leistungen, sondern auch für die Frühpensionierung. So können Versicherte, die sich bereits für die vollen Leistungen bei einer ordentlichen Pensionierung eingekauft haben, zusätzliche Einkäufe tätigen.

Diese Massnahmen bringen den Versicherten einen grossen Vorteil, ohne dass sie den Arbeitgeber etwas kosten. Die Steuerersparnisse, die sie damit erzielen, verringern ihre Kosten einer vorzeitigen Pensionierung.

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