Flexible Pensionkassenlösungen
Tages-Anzeiger, 04.09.2010
Mit einem modernen Vorsorgeplan können Firmeninhaber, Selbstständigerwerbende und leitende Angestellte deutlich mehr Steuern sparen und bei der Anlage ihrer Pensionskassenbeiträge mitbestimmen.
Von Stefan Thurnherr, VZ VermögensZentrum
Einzahlungen in die Pensionskasse dürfen in der Steuererklärung vom Einkommen abgezogen werden.
Besonders Selbstständigerwerbende, Firmeninhaber und Mitarbeitende mit höherem Einkommen möchten deshalb häufig so viel wie möglich in die Pensionskasse einzahlen. Je höher das Einkommen, desto grösser ist die Steuerersparnis.
Viele Unternehmen führen aus diesem Grund für ihre leitenden Angestellten einen separaten Pensionskassen-Vorsorgeplan, der höhere Sparbeiträge und bessere Risikoleistungen vorsieht als der Vorsorgeplan für Angestellte ohne Führungsfunktion. Die meisten dieser sogenannten Kadervorsorgepläne nutzen aber die gesetzlich erlaubten Möglichkeiten nicht aus.
Grosses Potenzial für Optimierungen
Die jährlichen Sparprämien sind oft deutlich tiefer als die 25 Prozent des AHV-Jahreslohnes, die das Gesetz maximal erlaubt. Versichert ist zudem in der Regel nicht der gesamte Lohn, sondern nur ein Teil davon. Variable Lohnbestandteile wie zum Beispiel ein leistungsabhängiger Bonus sind oft nicht versichert.
Werden die Sparbeiträge und der versicherte Lohn im Vorsorgeplan erhöht, ergibt sich teils ein massiv höheres Einkaufspotenzial, wie das folgende Beispiel zeigt: Ein 55-jähriger Geschäftsleiter verdient 280’000 Franken im Jahr. Der aktuelle Vorsorgeplan versichert den Lohn zwischen 23’940 Franken (Koordinationsabzug) und 150’000 Franken. Der Sparanteil beträgt 15 Prozent des versicherten Lohns.
Erhöht der Geschäftsleiter den versicherten Jahreslohn auf 280’000 Franken und die Sparprämie auf das gesetzliche Maximum von 25 Prozent, erhöhen sich die Sparbeiträge um 51’000 Franken pro Jahr. Die zusätzlichen Sparprämien senken sein steuerbares Einkommen, und mit dem Ausbau der Vorsorgeleistungen erhöht sich auch das Einkaufspotenzial. Der Geschäftsführer kann über 2 Mio. Franken mehr als bisher freiwillig in die Pensionskasse einzahlen und diesen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Frühpensionierung finanziell erleichtern
Vorsorgepläne lassen sich so erweitern, dass Einkäufe für den Fall einer Frühpensionierung möglich sind. Versicherte, die sich bereits für die vollen ordentlichen Leistungen in der Pensionskasse eingekauft haben, können dann zusätzliche Einkäufe tätigen, um die tieferen Pensionskassenleistungen bei einer vorzeitigen Erwerbsaufgabe auszugleichen: Bis zur ordentlichen Pensionierung fallen mehrere Beitragsjahre weg, und auf diesen Beiträgen fehlen auch die Zinsen und Zinseszinsen.
Zudem wird das kleinere Kapital zu einem niedrigeren Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt. Hinzu kommt eine Kürzung der AHV-Rente, eventuell ist sogar eine Überbrückungsrente nötig. Einkäufe in die Pensionskasse sind eine gute Möglichkeit, diese Lücken steuerbegünstigt zu füllen, sodass der Fiskus einen massgeblichen Beitrag an die Frühpensionierung leistet.
Freie Wahl der Anlagestrategie
Leitende Mitarbeitende eines Unternehmens verfügen oft über ein stattliches Vermögen in der Pensionskasse. Sie wollen deshalb in der Regel auch mitentscheiden, wie ihr Geld angelegt wird. Gemäss Gesetz sind für Sparbeiträge auf Lohnteilen über 123’120 Franken individuelle Anlagestrategien zulässig.
Führt das Unternehmen so eine Lösung ein, können Kadermitarbeitende zumindest für einen Teil ihrer Sparbeiträge eine individuelle Anlagestrategie im Rahmen der gesetzlichen Anlagevorschriften wählen, die zu ihrem persönlichen Risikoprofil und zu ihrem Anlagehorizont passt. Die erwirtschafteten Kapitalerträge, aber auch allfällige Verluste werden vollumfänglich dem Versicherten gutgeschrieben beziehungsweise belastet.
Bei herkömmlichen Vorsorgeplänen wird oft ein beträchtlicher Teil der erzielten Kapitalerträge den allgemeinen Reserven zur Verbesserung der finanziellen Lage der Pensionskasse zugewiesen.
Mehrere Mitarbeiterkategorien möglich
Unter Umständen möchten nicht alle Kadermitarbeitenden eines Unternehmens höhere Sparbeiträge bezahlen, oder sie scheuen das Risiko, das mit der freien Wahl der Anlagestrategie verbunden ist. Das Unternehmen kann den Kreis der Mitarbeitenden einschränken, für den ein bestimmter Vorsorgeplan gilt.
Es kann dabei zum Beispiel auf den Lohn, die Hierarchiestufe, die Funktion, das Alter oder die Anzahl Dienstjahre der Mitarbeitenden abstellen. Teilt das Unternehmen die Versicherten nach objektiven Kriterien in verschiedene Kategorien ein, sind sogar Vorsorgepläne möglich, in denen bloss eine mitarbeitende Person versichert ist.
Möglich sind auch Pensionskassenlösungen, die dem Arbeitnehmenden erlauben, zwischen zwei oder drei unterschiedlich hohen Sparbeiträgen zu wählen. So können die Mitarbeitenden selbst entscheiden, ob sie zum Beispiel 17, 21 oder 25 Prozent des versicherten Lohnes in die Pensionskasse einzahlen möchten. Die Arbeitgeberbeiträge müssen in allen drei Varianten gleich hoch sein.
Auch als Ergänzung zur bestehenden PK-Lösung
Die freie Wahl der Anlagestrategie und Sparbeiträge lassen nicht bei allen Sammelstiftungen einführen. In so einem Fall kann das Unternehmen zum Beispiel eine bestehende Vorsorgelösung um einen separaten Kadervorsorgeplan bei einer flexibleren Sammelstiftung ergänzen. Eine separate Kaderlösung kann auch eine interessante Alternative sein, wenn sich die bestehende Pensionskasse in einer Unterdeckung befindet.
Ein attraktiver Kadervorsorgeplan lohnt sich nicht nur für Mitarbeitende, sondern auch für den Arbeitgeber. Er hilft dem Unternehmen, qualifizierte Führungskräfte langfristig an sich zu binden. Eine Optimierung der Kadervorsorge hat nicht zwingend höhere Kosten für den Arbeitgeber zur Folge. Die freie Wahl der Anlagestrategie, aber auch höhere Sparbeiträge lassen sich unter Umständen ohne Mehrkosten für das Unternehmen einführen.
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