Hauskauf mit Pensionskassenvermögen will gut überlegt sein
Sonntag, 29.07.2010
Viele Eigenheimkäufer finanzieren ihre Immobilie zum Teil mit Pensionskassengeldern. Das benötigte Kapital lässt sich vorbeziehen oder verpfänden.
Adrian Wenger, VZ Vermögenszentrum
Zu bedenken ist: Wer bei der Pensionierung wieder ein PK-Vermögen haben will, das jenem ohne Vorbezug oder Verpfändung entspricht, muss kräftig sparen. Bezieht beispielsweise ein 45-Jähriger 200'000 Franken aus seiner Pensionskasse, fehlen ihm bei der Pensionierung neben diesem Betrag auch die Zinserträge. Bei 3 Prozent Zinsen pro Jahr beläuft sich der Fehlbetrag auf 361'000 Franken.
Will er diese Einbusse kompensieren, muss er bei einer Verzinsung dieser jährlich 3 Prozent insgesamt 13'500 Franken auf die Seite legen. Bei einer Verpfändung wiederum muss der Eigenheimbesitzer die Hypothek bei der Pensionierung um den verpfändeten Betrag reduzieren, die 200'000 Franken bis zur Pensionierung also wieder sparen, wenn er keine tiefere Altersrente in Kauf nehmen möchte. Konkret: Jedes Jahr gilt es, rund 7'500 Franken zu sparen.
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