Ist ein Steuerabzug möglich?

Neue Luzerner Zeitung, 06.01.2012

Ratgeber: Ich bin seit letztem Jahr pensioniert. Meine Frau verdient mit einem reduzierten Pensum rund 4000 Franken pro Jahr. Daher würde sie gerne weiterhin Säule-3a-Beiträge leisten. Kann sie das?

Von Pascal Benz, VermögensZentrum Zug

Grundsätzlich könnte Ihre Frau 20 Prozent ihres Einkommens in die Säule 3a einzahlen, da sie mit ihrem Verdienst keiner Pensionskasse mehr angehört. Dies wären bei einem Lohn von insgesamt 4000 Franken rund 800 Franken, die sie dann bei den Steuern vom Einkommen abziehen könnte.

Allerdings ist zu beachten, dass in Ihrem Wohnsitzkanton Zug Ehepaare mit Beiträgen an Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskasse und/oder Säule 3a) maximal 6600 Franken als Versicherungsprämien abziehen können. Leisten Sie und Ihre Frau jedoch keine Säule-3a-Beiträge, könnten Sie maximal sogar 9900 Franken als Versicherungsprämien in Abzug bringen, also deutlich mehr.

Je nach Kanton kann der Maximalabzug variieren, in Luzern beträgt der Höchstbetrag für ein Ehepaar z. B. 6300 Franken. Bei einem kleinen Nebeneinkommen lohnt sich die 3a-Einzahlung nicht in jedem Fall.

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