Rückvergütungen und Rabatte

In der Vermögensverwaltung werden grundsätzlich zwei Arten von Vergütungen unterschieden: Einerseits können Rückvergütungen von Depotbanken anfallen, andererseits Rabatte von Fondsgesellschaften.

Rückvergütungen von Depotbanken

Die VZ-Kunden wählen für die Umsetzung des VZ-Vermögensverwaltungsauftrages eine Depotbank. Die überwiegende Mehrheit der Kunden hat sich für die VZ Depotbank entschieden. Die VZ Depotbank gewährt keine Rückvergütungen.

Zur Wahl stehen nebst der VZ Depotbank verschiedene externe Depotbanken. Mit diesen Banken haben wir exklusiv für VZ-Kunden äusserst tiefe Transaktionsgebühren, Depotgebühren, Bedingungen für Währungswechsel sowie Konto- und Wertschriftentransfertarife ausgehandelt.

Die Gebührenvorteile und Rabatte liegen je nach externer Depotbank, Gebühren- und Mandatsart bei rund 30 bis 90 Prozent gegenüber den normalen Privatkundentarifen der entsprechenden Depotbank. Diese Vergünstigungen geben wir unseren Kunden vollumfänglich weiter.

Das VZ VermögensZentrum ist mit diesen Banken systemtechnisch verbunden. Das erlaubt uns, einen Grossteil der bei Wertschriftentransaktionen anfallenden Arbeiten selbst auszuführen. Für diesen Aufwand stellen wir der Dritt-Depotbank durchschnittlich 48 Franken pro Transaktion in Rechnung. Die Arbeiten müssten andernfalls von der Depotbank erledigt werden. Sie würde den Aufwand direkt dem Kunden in Rechnung stellen.

Rabatte auf die Gebühren gewisser Anlagefonds

Das VZ verzichtet bei den eingesetzten Anlagefonds vollumfänglich auf eine anteilsmässige Rückvergütung von Ausgabeaufschlägen. Das VZ setzt sich bei den Fondsherausgebern vielmehr dafür ein, zugunsten unserer Kunden ganz auf Ausgabeaufschläge zu verzichten. Wir kaufen Fondsanteile wenn immer möglich zum sogenannten Nettoinventarwert.

Je nach Anlagefonds kann das VZ zu Lasten der Fondsgesellschaft einen volumenabhängigen Rabatt bei den Managementgebühren erwirken. Diesen Rabatt schreiben wir unseren Kunden pauschal durch eine Reduktion der Vermögensverwaltungsgebühr gut: Vermögensverwaltungsmandate, die mehrheitlich fondsgestützt umgesetzt werden, sind je nach Volumen rund 20 bis 30 Prozent günstiger als Vermögensverwaltungsmandate, die auf Einzeltitelbasis geführt werden.

Dank dieser pauschalen Vergünstigung profitiert jeder VZ-Kunde mit Fonds-Mandat – unabhängig von Depotgrösse, Volumina und Titelselektion.

Transparente Information gegenüber Kunden

Das VZ informiert die Kunden transparent über allfällige Rückvergütungen und Rabatte. Der persönliche Berater klärt den Kunden vor Vertragsunterzeichnung umfassend auf. Er erklärt Funktionsweise und Umfang von Kosten und Vergütungen. Die Transaktionskosten sind im Bericht zu Handen des Kunden 1 zu 1 ausgewiesen.

Kostenloses erstes Gespräch – wir beraten Sie gern.

Suchen Sie einen Vermögensverwalter? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf für ein kostenloses erstes Gespräch. Die Expertinnen und Experten des VZ VermögensZentrums helfen Ihnen gern.

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