Wie viel Vermögen wird unter den Erben aufgeteilt?

Der überlebende Ehepartner muss nur den Teil des ehelichen Vermögens mit den anderen Erben teilen, der in das so genannte Nachlassvermögen fällt. Was dazu gehört, hängt vom Güterstand ab.

Für alle Ehepaare, die nichts anderes festgelegt haben, gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Paare können bei der Eheschliessung auch die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung wählen oder ihren Güterstand nachträglich wechseln.


Errungenschaftsbeteiligung oder Gütergemeinschaft
Gesamtes Vermögen Fr.  
Eigengut des Verstorbenen Fr.
Eigengut des überlebenden Ehepartners Fr.
Gütertrennung      
Vermögen des Verstorbenen Fr.
Nachlassvermögen Fr.

 

Nachlassvermögen aufteilen

VZ-Ratgeber

Erben und Schenken

Antworten auf Fragen zum Nachlass. Mit vielen Tipps zur Erbschaftsplanung. Herausgeber: VZ VermögensZentrum.

Aktualisierte Auflage, Februar 2012
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