Geldanlage für Risikoscheue

Wer einen festen Geldbetrag über mehrere Jahre sicher anlegen möchte, kann bei einer Versicherungsgesellschaft eine Einmaleinlage abschliessen.

Diese Geldanlage ist ähnlich sicher wie Obligationen erstklassiger Schuldner. Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich, den ihr anvertrauten Betrag nach Vertragsablauf verzinst zurück zu zahlen.

Ein Teil des Zinsertrags ist vertraglich garantiert (garantiertes Erlebensfallkapital). Die prognostizierten Überschüsse hingegen sind nicht garantiert.

Stirbt die versicherte Person während der Vertragsdauer, erhält die begünstigte Person die vereinbarte Versicherungssumme.

Einmaleinlagen sind steuerlich vorteilhaft. Im Gegensatz zu Zinserträgen von Obligationen oder Sparkonten muss der Wertzuwachs der Einmaleinlage nämlich nicht als Einkommen versteuert werden, falls alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Die Laufzeit beträgt mindestens 5 Jahre
  • der Versicherungsnehmer ist bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt
  • die Einmaleinlage wird vor dem 66. Geburtstag abgeschlossen.
  • Versicherungsnehmer und versicherte Person sind identisch
Die Einmaleinlage eignet sich für sicherheitsorientierte Anleger ab 50 Jahren, die nicht auf regelmässige Zinsausschüttungen angewiesen sind und vom Steuervorteil profitieren möchten. 

Checkliste Einmaleinlage

  • Lassen Sie sich nicht von hohen Überschuss-Versprechen blenden. Achten Sie bei der Wahl vor allem auf das garantierte Erlebensfallkapital.
  • Beachten Sie die Voraussetzungen, damit der Wertzuwachs bei der Auszahlung steuerfrei ist.    
  • Der Steuervorteil wirkt sich vor allem bei Personen mit hohem Einkommen aus.    
  • Den Rückkaufswert müssen Sie als Vermögen versteuern.
  • Die fondsgebundene Einmaleinlage ist eine Spezialform: Beachten Sie dazu auch die Checkliste für Fondspolicen.
  • Vorsicht bei fremdfinanzierten Einmaleinlagen: Wenn die Steuerbehörde den Abzug der Schuldzinsen nicht anerkennt, ist das ein Verlustgeschäft.
  • Die garantierten Renten fallen höher aus, wenn das Zinsniveau beim Abschluss hoch ist. Das liegt an der Berechnung des so genannten technischen Zinssatzes.


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