Der föderalistische Aufbau der Schweiz hat zur Folge, dass es gleich viele Steuergesetze wie Kantone gibt. Auch der Bund hat sein eigenes Steuergesetz.
Die Gemeinden erheben ihre Steuern normalerweise auf der gleichen gesetzlichen Grundlage wie der Kanton, ihre Steuersätze sind jedoch nicht selten höher. Bis 2001 mussten alle Kantone das Steuerharmonisierungsgesetz umsetzen. Seither sind die kantonalen Steuergesetze in einigen Punkten vereinheitlicht. Die Kantone haben aber bei den Abzügen und den Steuertarifen weiterhin freie Hand. So werden unter anderem Einkommen, Vermögen, Erbschaften, Kapital- und Grundstückgewinne in den einzelnen Kantonen nach wie vor höchst unterschiedlich besteuert. Auch die Steuerformulare unterscheiden sich immer noch, zum Teil sogar beträchtlich.
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Viele Spartipps, Tabellen und Übersichten über Abzüge und Tarife. Herausgeber: VZ VermögensZentrum. 4. Auflage, erhältlich ab Mitte Februar 2012 Details