Das Schweizer Steuersystem

Bund, Kantone und Gemeinden sowie Landeskirchen dürfen Steuern einziehen.

Die Schweiz ist ein Zentralstaat mit 26 Gliedstaaten (Bund und Kantone). Jede dieser Einheiten besitzt die Steuerhoheit und damit das Recht, Steuern zu erheben. Darüber hinaus dürfen auch die Gemeinden und die drei Landeskirchen bei ihren Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise ihren Mitgliedern Steuern einziehen.
 
Der Bund darf die Steuern erheben, die in der Bundesverfassung vorgesehen sind. Die Kantone sind grundsätzlich frei, welche Steuern sie erheben wollen, ausser wenn eine Steuer in der Bundesverfassung ausdrücklich verboten oder ausschliesslich dem Bund vorbehalten ist. Das ist zum Beispiel bei der Mehrwertsteuer, den Stempelabgaben oder der Verrechnungssteuer der Fall.

Die Gemeinden schliesslich dürfen nur Steuern erheben, zu denen sie der Kanton berechtigt. So kommt es, dass viele Steuerarten wie etwa die Einkommenssteuer gleichzeitig vom Bund, von den Kantonen und von den Gemeinden erhoben werden.

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