Rechtsweg

Steuerbehörden forschen nach

Mit seiner Unterschrift bekräftigt der Steuerpflichtige, dass die Angaben in der Steuererklärung vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Steuerbehörde alle Angaben des Steuerpflichtigen für bare Münze nimmt.

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Einspracheverfahren

Steuerpflichtige können innert 30 Tagen nach Erhalt des Einschätzungsentscheides Einsprache erheben.

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VZ-Ratgeber

Steuern

Viele Spartipps, Tabellen und Übersichten über Abzüge und Tarife. Herausgeber: VZ VermögensZentrum.

4. Auflage, Februar 2012

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