Mit seiner Unterschrift bekräftigt der Steuerpflichtige, dass die Angaben in der Steuererklärung vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Steuerbehörde alle Angaben des Steuerpflichtigen für bare Münze nimmt.
Steuerpflichtige können innert 30 Tagen nach Erhalt des Einschätzungsentscheides Einsprache erheben.
Steuern sparen Steuern auf Erbschaften und Schenkungen sparen
Viele Spartipps, Tabellen und Übersichten über Abzüge und Tarife. Herausgeber: VZ VermögensZentrum. 4. Auflage, Februar 2012 Details